AA

Ordinationen bleiben während Lockdowns weiter geöffnet

Terminvereinbarungen sind unbedingt notwendig.
Terminvereinbarungen sind unbedingt notwendig. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Auch im "harten" Lockdown bleiben die Ordinationen weiter uneingeschränkt geöffnet. Eine telefonische Terminvereinbarung wird jedoch gewünscht.
Alle Corona-Maßnahmen im "harten Lockdown"

Die Ordinationen bleiben auch im harten Lockdown uneingeschränkt geöffnet. Das betonte die Ärztekammer und wies zugleich auf die "unbedingte" Notwendigkeit von Terminvereinbarungen hin. Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache in die Ordination mitkommen.

Ordinationen im harten Lockdown uneingeschränkt geöffnet

Ein gut organisiertes Terminmanagement - auch auf elektronischem Weg - garantiere, dass sich möglichst wenige Patientinnen und Patienten gleichzeitig in den Warteräumen der Ordinationen befänden. Das reduziere die Ansteckungsgefahr sowohl untereinander als auch gegenüber dem Ordinationspersonal massiv.

Mit all diesen Sicherheitsmaßnahmen seien Ordinationen bestmöglich sicher, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Ärzte sehen Lockdown als alternativlos

Die neuen Maßnahmenverschärfungen der Regierung werden von der Ärztekammer als "alternativlos" bezeichnet und folgerichtig befürwortet: "Ohne Gegensteuern würden in allen Bundesländern die Intensivstationen der Spitäler an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen", so Szekeres. Wenn der Anstieg der Infektionszahlen nicht zurückgehe, könnte Österreich die Kontrolle über das Geschehen verlieren: "Das muss unbedingt vermieden werden."

Zustimmung signalisiert auch der Gemeindebund. Dessen Präsident Alfred Riedl sieht ein rasches und beherztes Handeln als erforderlich. Er versicherte, dass die Bürgermeister auch jetzt wieder ihren Beitrag leisten und die neuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung in die Gemeinden und Dörfer kommunizieren würden.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Ordinationen bleiben während Lockdowns weiter geöffnet
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen