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Opposition geschlossen gegen "Freitesten"

Die Opposition spricht sich gegen das "Freitesten! aus.
Die Opposition spricht sich gegen das "Freitesten! aus. ©APA
Die Opposition steht beim Thema "Freitesten" geschlossen auf der Bremse. SPÖ, FPÖ und NEOS könnten das türkis-grüne Vorhaben im Bundesrat blockieren.

Die türkis-grüne Bundesregierung dürfte mit ihrem Vorhaben scheitern, durch "Freitesten" ein persönliches Corona-Lockdown-Ende per 18. Jänner zu ermöglichen. Nach der FPÖ machten am Sonntag auch SPÖ und NEOS klar, dass sie das Vorhaben im Bundesrat blockieren wollen. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten wäre damit unmöglich, der Beharrungsbeschluss von ÖVP und Grünen käme zu spät.

"Wenn die Neuinfektionen bis Ende nächster Woche nicht stabil unter 1.000 sind, brauchen wir über Lockerungen erst gar nicht diskutieren", betonte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner in einer Pressekonferenz: "Genau aus diesem Grund braucht es auch das Epidemiegesetz mit der vorgelegten Änderung in dieser Form nicht." Stattdessen benötige man eine neue und kluge Teststrategie für Österreich. Nur so könne man einen vierten Lockdown mit Sicherheit vermeiden, bis eine schützende Durchimpfungsrate erreicht sei.

Vorschläge machen für SPÖ keinen Sinn

Die SPÖ kritisiert auch die Fokussierung auf die Woche 18. bis 24. Jänner. Die Regierung plant ja, dass Handel, Gastronomie und Hotels am 18. Jänner wieder aufsperren dürfen, der Zutritt aber bis 24. eben nur mit einem negativen Corona-Test gestattet sein soll.

Die Vorschläge der Bundesregierung ergeben für Rendi-Wagner keinen Sinn: Auch zwei Wochen alte Testergebnisse sollten herangezogen werden, außerdem wolle man über gezielte Zutrittstests etwa für Kultureinrichtungen oder Pflegeheime weit hinausgehen. "Daher wird die SPÖ diesem Abänderungsantrag in dieser Form nicht zustimmen." Das Gesetzesvorhaben stelle der Regierung einen "rechtlich bedenklichen Blankoscheck" aus. Kritik übte sie auch an der kurzen Begutachtungsfrist von nur wenigen Tagen und dem Faktum, dass die Parlamentshomepage angesichts der vielen Stellungnahmen zusammengebrochen war: "Das sind alles andere als günstige Voraussetzungen."

Die SPÖ stelle sich jedenfalls allen Diskussionen, auch der für morgen, Montag, angesetzten Gesprächsrunde mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), so Rendi-Wagner. Zustimmen will ihre Fraktion der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen durch den Hauptausschuss, weil die Infektionszahlen weiter zu hoch seien.

NEOS betont ihr "Nein"

Zuvor hatten bereits die NEOS ihr Nein betont. "Wir wollen diesem Minister keine Verordnungsermächtigung mehr geben", sagte Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einer Online-Pressekonferenz. Anschober überschreite regelmäßig die Grenzen, die ihm die Gesetze auferlegten. Was nun beschlossen werden solle, komme einer Selbstaufgabe des Parlaments gleich.

Als "Frechheit und Schlag ins Gesicht" wertete Loacker auch den morgigen Termin mit dem Minister nach der kurzen Begutachtungsrist. "Das ist ein Scheingespräch", sagte er. Werde das Gesetz nicht wesentlich verändert und der Verordnungsspielraum des Gesundheitsministers massiv beschränkt, könnten die NEOS sicher nicht zustimmen.

Entwurf für FPÖ "verfassungswidrig"

Seitens der FPÖ bezeichnete Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst den Entwurf in einer Aussendung als "aus mehreren Gründen klar verfassungswidrig". Sie nannte hier die kurze Begutachtungsfrist, vor allem aber auch den Umstand, dass damit die Möglichkeit, Personen zum Mitführen eines negativen Tests zu zwingen, ins Dauerrecht übergehe.

"Die Maßnahmen verletzten gleich mehrere Grundrechte: das Recht auf die persönliche Bewegungsfreiheit, das Recht auf die Privatsphäre und das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Ebenso wird der Gleichheitsgrundsatz massiv verletzt. Das alles ohne auch nur den Versuch einer sachlichen Darstellung der Verhältnismäßigkeit ­- auch das ist klar verfassungswidrig", so Fürst.

Von Freiwilligkeit der Teilnahme am geplanten Massentest könne angesichts der angedrohten Sanktionen keine Rede mehr sein. "Verletzt wird durch den Entwurf auch das Legalitätsprinzip, weil das Gesetz nicht einmal im Ansatz eine ausreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für die Verordnungen des Gesundheitsministers liefert", kritisierte Fürst.

(APA/red)

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