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Opferfürsorgeakten stehen im Wiener Stadt- und Landesarchiv zur Verfügung

Zu Forschungszwecken kann man in die Opferfürsorgeakten Einsicht nehmen.
Zu Forschungszwecken kann man in die Opferfürsorgeakten Einsicht nehmen. ©dpa (Symbolbild)
Mehr als 80.000 Personen in Wien stellten nach dem 2. Weltkrieg einen Antrag auf Hilfe und finanzielle Entschädigung als Opfer des NS-Regimes und des Holocaust. Rund 300 Laufmeter lang sind die Opferfürsorgeakten insgesamt. Sie wurden nun vom Wiener Stadt- und Landesarchiv übernommen und werden zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt. Auch persönliche Dokumente, wie etwa Briefe aus dem KZ sind in den Akten enthalten.

Die Grundlage für die Entschädigung bildet das Opferfürsorgegesetz, das 1947 verabschiedet wurde und Personen betrifft, die infolge ihres Kampfes um ein freies demokratisches Österreich oder wegen politischer Verfolgung eine bleibende, schwere Gesundheitsschädigung erlitten haben sowie deren Hinterbliebene. Die Unterlagen wurden bisher bei der zuständigen Magistratsabteilung 40 (MA 40) aufbewahrt. Nun hat das Wiener Stadt- und Landesarchiv in Wien-Simmering die circa 300 Laufmeter an Akten von der MA 40 übernommen und stellt sie ab sofort der Forschung zur Verfügung.

“Die Erhaltung der Akten der Opferfürsorge ist ein wichtiger Beitrag Wiens zur Erinnerungskultur”, unterstrich Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny die Bedeutung dieser einzigartigen Zeitdokumente. “Sie dokumentieren einerseits die Geschichte der Opfer des NS-Regimes und sind andererseits ein Beleg dafür, dass die Republik die Betroffenen nach 1945 keineswegs ignorierte, sondern sich um jedes einzelne Schicksal annahm. Der Stadt Wien ist es ein Anliegen, der Wissenschaft diese zeitgeschichtliche Quelle zur Verfügung zu stellen und damit Forschung zu ermöglichen”, unterstrich Mailat.

Zum Inhalt der Opferfürsorgeakten in Wien

Die Akten beinhalten neben den Anträgen auch zahlreiche persönliche Dokumente der Opfer, wie etwa Briefe aus dem KZ oder Ausweise. Handschriftliche Zeugenaussagen bieten einen authentischen Einblick in die Geschehnisse während des NS-Regimes und fördern auch viele bisher unbekannte Begebenheiten aus der Nachkriegszeit zu tage. Unter anderem sind anhand des Aktenmaterials die Geschichte des Opferfürsorgegesetzes, die sich wandelnden Definitionen der Opfergruppen sowie der differenzierte Umgang mit den Opfern, die von der Stadt Entschädigungen und Renten erhielten und erhalten, nachvollziehbar.

Eine umfangreiche und kritische Bearbeitung dieser Quellen fand bereits 2004 durch die Österreichische Historikerkommission statt. Siehe dazu: Karin Berger, Nikolaus Dimmel, David Forster, Claudia Spring und Heinrich Berger: Vollzugspraxis des “Opferfürsorgegesetzes”. Analyse der praktischen Vollziehung des einschlägigen Sozialrechts (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission 29/2, Wien-München 2004). Für die Untersuchung wurde allerdings nur eine kleine Auswahl angesehen. Viele Aspekte und Schicksale bleiben noch zu erforschen.

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