AA

Omikron: Strengere Einreiseregeln für Großbritannien

Der PCR- oder Antigen-Test darf die 48-Stunden-Marke nicht überschreiten.
Der PCR- oder Antigen-Test darf die 48-Stunden-Marke nicht überschreiten. ©REUTERS/Toby Melville/File Photo (Symbolbild)
Für die Einreise nach Großbritannien braucht es ab Dienstag (5.00 Uhr MEZ) einen negativen Corona-Test. Der muss vorgewiesen werden, bevor man ins Land kommt. Und: Boris Johnson hat sich zur Omikron-Variante geäußert.
Forderung von Medizinern
Panik noch nicht angebracht

Die Regelung gilt für alle Erwachsenen sowie Kinder und Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren. Der PCR- oder Antigen-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Mit der Maßnahme soll die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus verlangsamt werden, wie das britische Gesundheitsministerium mitteilte.

Großbritannien: PCR-Test wurde bereits Pflicht

Zuvor hatte die Regierung bereits einen PCR-Test nach Ankunft für alle Reisenden zur Pflicht gemacht. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses gilt eine Quarantänepflicht. Die Regierung in London hat zudem für Ankommende aus mehreren afrikanischen Ländern, darunter Südafrika und Nigeria, eine Pflicht zur zehntägigen Hotelquarantäne auf eigene Kosten verhängt.

Beschränkungen für Kritiker nicht zielführend

Kritiker hatten die Reisebeschränkungen als nicht zielführend bezeichnet, da die Omikron-Variante bereits in Großbritannien zirkuliert. Wichtiger seien Kontaktbeschränkungen im Inland, forderten Experten. Doch darauf will sich die Regierung von Premierminister Boris Johnson abgesehen von einer Wiedereinführung der Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bisher nicht einlassen. "Wir warten noch immer darauf zu sehen, wie gefährlich sie ist, welchen Effekt sie auf Todesfälle und Krankenhauseinweisungen hat", sagte Johnson am Montag über die Omikron-Variante.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Omikron: Strengere Einreiseregeln für Großbritannien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen