Österreich geht in den verschärften Lockdown

Die Bundesregierung hat für 16.30 Uhr eine Pressekonferenz einberufen, in der die neuen Maßnahmen verkündet werden. VOL.AT überträgt die Pressekonferenz im Rahmen einer Sondersendung sowie im Liveticker.
Neue Verordnung
Wie aus dem Verordnungsentwurf hervorgeht, wird es Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr geben. Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren. Die Schulen dürften auf Fernunterricht umstellen. Man darf sich nur noch mit einer haushaltsfremden Person treffen. Gelten soll all das bis 6. Dezember.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen, die derzeit nur in der Nacht gelten, werden ab 17. November auf den ganzen Tag ausgedehnt. Klarer und strenger definiert werden die Ausnahmen für das Verlassen des eigenen Wohnbereiches. Abseits der eigenen Haushaltszugehörigen darf man künftig nur mehr den Lebenspartner, "einzelne engste Angehörige" bzw. "einzelne wichtige Bezugspersonen" treffen.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass jetzt auch der Handel zusperrt. Ausgenommen bleibt nur die Deckung des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Körpernahe Dienstleistungen sperren ebenfalls, und zwar auch die Friseure. Die Arbeit soll wenn möglich auf Home Office umgestellt werden.
Fernunterricht
Nicht enthalten ist in diesem Entwurf der Schulbereich, der vom Bildungsministerium mit einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Diese liegt zwar noch nicht vor, es soll aber schon fix sein, dass alle Schulen ebenfalls bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) vorort geben wird. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen.
In Krankenanstalten und Altenheimen bringt die geplante Verordnung Einschränkungen, nachdem es in Spitälern zuletzt keine zahlenmäßigen Beschränkungen für Besuche gab. Nunmehr ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich - und das auch nur, wenn der Erkrankte oder Verletzte mehr als sieben Tage aufgenommen wird. Ausnahmen gibt es für Schwangere. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Antigen- oder molekularbiologischen Test absolvieren.
Ein-Meter-Abstand bleibt
Weiterhin gilt laut dem Verordnungsentwurf an öffentlichen Orten die Pflicht zum Ein-Meter-Abstand, in Innenräumen zusätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Offiziell bekanntgegeben wird all das in einer Pressekonferenz der Regierungsspitze am Nachmittag. Der Lockdown braucht erneut die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats. Die Ausgangsregeln und die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich müssen dort nach zehn Tagen wieder bestätigt werden, daher sollen sie vorerst nur bis 26. November gelten.
(APA/Red)