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Österreich: Freie Einreise für Geboosterte aus aller Welt

Freie Einreise für Geboosterte aus aller Welt.
Freie Einreise für Geboosterte aus aller Welt. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Mit Montag, dem 24. Jänner 2022, tritt in Österreich die 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung in Kraft. Die Drittimpfung bedeutet ab Montag freie Fahrt nach Österreich.

Mit der mittlerweile 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung wird nämlich die Liste der Virusvariantengebiete komplett geleert.

Einreise nach Österreich für Geboosterte ohne PCR-Test

Damit entfällt das PCR-Testerfordernis auch für Geboosterte aus 14 Omikron-Vorreiterstaaten, darunter Großbritannien, Dänemark, die Niederlande und Norwegen. Wer "nur" vollimmunisiert ist, braucht weiterhin ein aktuelles negatives PCR-Testergebnis.

Lockerung bei Liste der Virusvariantengebiete

Neben den vier europäischen Staaten waren auch Südafrika und neun weitere Staaten des südlichen Afrika auf der Liste der Virusvariantengebiete. Grund für die Lockerung ist, dass Omikron mittlerweile auch in Österreich die vorherrschende Coronavirus-Variante ist.

Einreiseverordnung bis 28. Februar verlängert

Mit der Novelle werden die Gültigkeit der Verordnung um einen weiteren Monat - bis 28. Februar - verlängert. Ihre sonstigen Bestimmungen bleiben unverändert. Von einigen Ausnahmen, etwa für den Berufsverkehr, abgesehen, lässt Österreich weiterhin nur vollständig Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen. Wenn sie keine Drittimpfung haben, brauchen sie einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Personen, die zweimal geimpft sowie zusätzlich innerhalb der vergangenen 180 Tage von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, sind dabei den Geboosterten gleichgestellt.

Keine Impfnachweispflicht für Kinder unter 12 Jahren

Die Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren, die gemeinsam mit Erwachsenen einreisen. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in Österreich in die Schule gehen, gilt auch ein gültiger Ninja-Pass als Testnachweis.

Eine Einreise für Geimpfte und Genesene ohne Test ist prinzipiell zwar auch möglich, doch besteht in diesem Fall eine Registrierungspflicht; die einreisenden Personen müssen sich zudem umgehend in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Menschen, die keinen Nachweis von Impfung und Genesung vorlegen können, müssen in zehntägige Quarantäne, von der sie sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten lassen können.

(APA/Red)

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