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ÖH-Wahl: Frist zur Wahlkarten-Beantragung endet am 20. Mai

Die Wahlkarte muss bis 28. Mai bei der Wahlkommission einlangen.
Die Wahlkarte muss bis 28. Mai bei der Wahlkommission einlangen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Wer an den ÖH-Wahlen teilnehmen will, muss sich sputen: Am Montag, den 20. Mai endet nämlich die Frist zur Online-Beantragung einer Wahlkarte.
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Kleine Einschränkung: Per Wahlkarte können nur Bundesvertretung und Hochschulvertretung gewählt werden – für Studienvertretungen gibt es keine Briefwahl. Potenzielle Briefwähler müssen ihre Identität entweder durch Hochladen einer Ausweiskopie oder per Bürgerkarte/Handysignatur verifizieren. Im ersten Fall ist eine manuelle Überprüfung durch die Wahlkommission nötig, was einige Tage dauern kann. Wahlkarten können dann auch ins Ausland zugestellt werden.

Damit die Stimme gültig ist, muss die Wahlkarte bis 28. Mai um spätestens 18.00 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein. Wer es sich trotz beantragter Wahlkarte doch noch anders überlegt und persönlich wählen gehen will, muss die Wahlkarte ins Wahllokal mitnehmen. Die ÖH-Wahlen finden vom 27. bis 29. Mai statt.

(APA/Red)

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