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Öffnungen mit 19. Mai: Alle Regeln im Detail

Der Öffnungsplan in Österreich im Detail.
Der Öffnungsplan in Österreich im Detail. ©APA/BARBARA GINDL
Mit 19. Mai wird in Österreich in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport nach mehr als einem halben Jahr Lockdown wieder aufgesperrt. Der Öffnungsplan im Detail.
Österreich sperrt am 19. Mai wieder auf

Touristen aus dem In- und Ausland sind ebenso willkommen wie Gäste in Restaurants und Kaffeehäusern. Theater sollen genauso geöffnet werden wie Sportstätten. An den Schulen werden sogar schon mit 17. Mai die Klassen wieder gefüllt.


Im Folgenden die Details der Verständigung von Bund, Ländern und Sozialpartnern:

Coronatests - Eintrittstests

Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt, für Antigen-Tests von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden. Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind automatisch zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.

Regeln an Schulen

Als erstes an der Reihe sind die Schulen. Sie kehren schon mit 17. Mai wieder in den Präsenzunterricht zurück. Das heißt, die Klassen werden wieder geschlossen anwesend sein und nicht mehr geteilt. An den Volksschulen gilt diese Regel bereits jetzt. Drei Mal pro Woche wird getestet.

Regeln in der Gastronomie

Die Gastronomie darf mit 19. Mai wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein Nachweis, dass die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Außerdem muss sie sich registrieren. Indoor dürfen an einem Tisch nur vier Personen sitzen (plus Kindern), outdoor bis zu zehn. Der Abstand zwischen den Gastgruppen muss zwei Meter sein. Sperrstunde ist 22 Uhr. Außer am Konsumationsplatz gilt Maskenpflicht.

Ab 19. Mai: Tourismus in Österreich

Start der Hotellerie ist ebenfalls am 19. Mai. In allgemeinen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Eingangstests entsprechen denen in der Gastronomie. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.

Indoor und Outdoor-Sport

Beim Indoor-Sport (auch in Fitnessstudios) muss in allen allgemeinen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden, nicht aber beim Sport selbst. Weiters gelten zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person. Diese Regel kann bei Kontaktsportarten aufgehoben werden, womit etwa auch Handball oder Hockey gespielt werden kann. Registrierung und Tests sind analog zur Gastronomie gestaltet. Outdoor gibt es Testpflicht nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport kann im Freien von bis zu zehn Personen pro Gruppe ausgeübt werden.

Regeln im Freizeitbereich

In Freizeit-Betrieben herrscht wie in den anderen Bereichen die Pflicht, Tests, Genesung oder Impfung vorzuweisen. Auch die Registrierung ist vorgeschrieben. Zudem gilt eine Zwei-Meter-Abstand-Regel und in Thermen, Bädern und sonstigen Indoor-Einrichtungen müssen 20 Quadratmeter pro Besucher zur Verfügung stehen.

Kultur: Veranstaltungen wieder möglich

Im Kulturbereich müssen überall FFP2-Masken getragen werden. Zudem gilt das übliche Regime getestet, geimpft oder genesen plus Registrierung. Zwischen Besuchergruppen muss ein Sitzplatz frei bleiben.

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen darf nur die halbe Kapazität genutzt werden. Indoor sind maximal 1.500 Personen zugelassen, outdoor 3.000. Gastronomie ist erlaubt, allerdings nicht bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze. An diesen dürfen in- wie outdoor maximal 50 Personen teilnehmen. Beendet sein müssen die Veranstaltungen mit 22 Uhr. Dies alles gilt auch für Sportevents.

Messen und Kongresse

Auch Messen und Kongresse sind wieder möglich - mit Registrierung und Test/Impfung/Genesung. FFP2-Pflicht gilt ebenfalls.

Kontaktbeschränkungen

Es gibt keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen über Nacht mehr. Zwischen 5 Uhr und 22 Uhr früh sind allerdings nur Treffen von vier Personen (plus Kindern) erlaubt.

Regionales

Die Länder können selbstständig strengere Regelungen als der Bund verhängen. Für Hochinzidenz-Gebiete (mehr als 300 Fälle auf 100.000 Einwohner) besteht eine Ausreisetestpflicht.

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(APA/Red)

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