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Nur Wien ändert vorerst Corona-Regeln an Schulen

Keine Änderung bei Klassenschließungen abseits von Wien.
Keine Änderung bei Klassenschließungen abseits von Wien. ©APA
Wien gab am Dienstag die Lockerung der Corona-Regeln an Schulen bekannt und bleibt damit vorerst allein. Ab 21. Februar können geimpfte und von der Omikron-Variante genesene Kinder auch im Falle mehrerer Corona-Infektionsfällen in einer Klasse weiter in die Schule gehen.
Wien lockert Corona-Regeln an Schulen

Alle anderen Bundesländer bleiben dagegen vorerst bei der bisherigen Regelung, wonach ab zwei Corona-Infektionsfällen innerhalb von drei Tagen die Klasse ins Distance Learning geschickt wird.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Wiener Schulen

In Wien wird dagegen ab kommender Woche die Klasse nur teilweise gesperrt und dabei nach Impf- bzw. Genesungsstatus differenziert. Ausreichend geimpfte Kinder (zwei Impfungen bis zum Alter von zwölf Jahren bzw. drei Teilimpfungen bei älteren Kindern) oder von der Omikron-Variante genesene können die Klasse weiterhin besuchen. Daheimbleiben müssen nur die positiv getesteten Kinder selbst und ungeimpfte bzw. nicht genesene.

Die Neuregelung erfolgte durch die Gesundheitsbehörde der Stadt und ist vom Erlass des Bildungsministeriums gedeckt. Dieser sieht bei zwei Infektionsfällen oder mehr zwar vor, dass die Klasse in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde für fünf Tage gesperrt wird - gibt die Gesundheitsbehörde eine andere Linie vor, ist das aber möglich.

Andere Bundesländer bleiben bei bisheriger Regelung

Alle anderen Bundesländer bleiben dagegen bei der bisherigen Regelung. Unmut äußerte man in Kärnten, wo auf eine einheitliche Vorgangsweise gepocht wird. Grundsätzlich sei es zwar möglich, dass die Bundesländer auf Basis von Empfehlungen des Gesundheitsministeriums selbstständig entscheiden, wie bei der Absonderung von Kontaktpersonen vorgegangen wird, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungsreferent und Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ): "Aktuell lautet die Bundesempfehlung für den Schulbereich, sobald zwei Kinder positiv getestet sind, gilt für die gesamte Klasse Distance Learning. Das hat den Vorteil, dass damit auch gewährleistet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distance Learning die gleichen pädagogischen Inhalte vermittelt bekommen." Kärnten werde daher die aktuelle Regelung bis auf weiteres beibehalten. Die Bundesregierung sei aber jedenfalls gefordert, "auch in diesem Bereich für eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise und gleichlautende Regelungen zu sorgen".

Auch die Steiermark will sich an die geltende Schulverordnung halten und nicht nach Wiener Vorbild vorgehen. Bei den Kindergärten werde übrigens mit Semesterferienbeginn die Verordnung zur Maskenpflicht bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgenommen. Sie gilt dann nur mehr für externe Besucherinnen und Besucher - wie auch schon davor, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Auch alle anderen Bundesländer verweisen auf die geltenden Vorgaben des Bildungsministeriums bzw. der eigenen Gesundheitsbehörden.

Bei einem Infektionsfall wird Klasse normal unterrichtet

Nach wie vor einheitlich bleibt die Regelung bei einem einzigen Infektionsfall in der Klasse: Dann wird in allen Bundesländern (ohne das betroffene Kind) normal weiterunterrichtet.

(APA/Red)

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