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NR-Wahl: Rechnungshof entdeckte keine Kostenverstöße

Nehammer vor der Nationalratswahl.
Nehammer vor der Nationalratswahl. ©APA/EVA MANHART
Der Rechnungshof hat bei der Prüfung der Wahlwerbungsberichte von ÖVP, SPÖ, NEOS, Grünen, Bierpartei und KPÖ für die letzte Nationalratswahl keine Verstöße gegen das Parteiengesetz in Bezug auf die Wahlkampfobergrenze festgestellt.

Die Prüfung des Wahlwerbungsberichts der FPÖ läuft noch. Am nächsten an die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze von 8,66 Mio. Euro kam die ÖVP, die 7,9 Mio. Euro für den Wahlkampf ausgab, dahinter folgen FPÖ und SPÖ.

NEOS mit "nur" 3,5 Mio. Wahlkampfausgaben in die Regierung

Die Freiheitlichen wendeten laut ihrem Wahlwerbungsbericht 7,2 Mio. Euro für den Wahlkampf auf. Bei der SPÖ waren es 7 Mio., dahinter kommen die Grünen mit beachtlichen 6,6 Mio. Euro an Wahlkampfausgaben, deutlich sparsamer waren die NEOS mit 3,5 Mio. Die KPÖ gab 880.000 Euro für den Nationalratswahlkampf aus. Verschiedene Beanstandungen des Rechnungshofs bei den Wahlwerbungsberichten der Parteien konnten im Zuge des Prüfverfahrens ausgeräumt werden. Einzig die Bierpartei musste die Höhe ihrer Werbungskosten korrigieren - allerdings nach unten. Nachdem die Personalkosten deutlich zu hoch angegeben wurden, sanken die offiziellen Wahlkampfausgaben der an der Vier-Prozent-Hürde gescheiterten Kleinpartei von den zunächst gemeldeten 500.000 letztlich auf 300.000 Euro.

Prüfverfahren bei FPÖ noch im Gange

Bei der FPÖ läuft das Prüfverfahren noch. Es seien noch Fragen abzuklären, hieß es am Freitag aus dem Rechnungshof. Eine Frist für die Prüfung gibt es nicht. Allerdings befindet sich die FPÖ wegen der Wahlkampfausgaben für die EU-Wahl, die Juni des vergangenen Jahres stattfand, in einem Rechtsstreit mit dem Rechnungshof. Dieser hat sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, nachdem die FPÖ die Einsicht in Unterlagen zur Kontrolle des Wahlwerbungsberichts verweigert mit dem Argument, die Gesetzesgrundlage sei verfassungswidrig.

Gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen die Parteien ihre Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfkosten in den 82 Tagen vor dem Urnengang ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof übermitteln. Der Rechnungshof prüft die Berichte anschließend und kann Unterlagen anfordern, auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.

(APA/Red)

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