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NR-Wahl: Auslandsösterreicher müssen sich bis 24.8 registrieren

Auslandsösterreicher müssen für die NR-Wahl bis 24. August in der Wählerevidenz stehen.
Auslandsösterreicher müssen für die NR-Wahl bis 24. August in der Wählerevidenz stehen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Auslandsösterreicher müssen bis spätestens 24. August in der Wählerevidenz stehen. Wollen sie an der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 teilnehmen, müssen Auslandsösterreicher bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag stellen.
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Die verschobene wiederholte Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember 2016 hat zwar ziemlich viele Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Registrierung in der Wählerevidenz veranlasst. Ihre Zahl stieg um ein Drittel auf rund 56.500. Aber theoretisch dürften zwischen 350.000 und 400.000 – genaue Zahlen gibt es nicht – weiter in der Heimat mitbestimmen. Wahlberechtigt (weil in der Wählerevidenz eingetragen) davon war nur ein Sechstel bis ein Siebentel.

Wer für BP-Wahl registriert war, ist auch für NR-Wahl stimmberechtigt

Wer sich für die Bundespräsidentenwahl frisch registrieren ließ, ist auch bei der Nationalratswahl stimmberechtigt; die Eintragung gilt für zehn Jahre und für alle Bundeswahlen. Das Eintragungsformular ausfüllen müssen deshalb jetzt auch jene Auslandsösterreicher, bei denen die Zehn-Jahres-Frist abläuft. Von der drohenden Streichung müssen sie spätestens drei Monate davor verständigt werden.

Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bei Gemeinde einreichen

Das Formular für die Eintragung in die Wählerevidenz ist bei jeder österreichischen Gemeinde, bei Vertretungsbehörden im Ausland und auf der Homepage des Innenministeriums (http://www.bmi.gv.at/wahlen) erhältlich. Der ausgefüllte Antrag muss der betreffenden Gemeinde per Post, Fax oder E-Mail (eingescannt) übermittelt werden – und dazu die Kopie eines Dokuments, das glaubhaft macht, dass die gewählte Gemeinde die richtige ist. Das kann z.B. die Geburtsurkunde oder der letzte österreichische Meldezettel sein. Fragen zum Anknüpfungspunkt beantwortet die Wahl-Hotline des Innenministeriums unter 0043/1/53126/2700.

Wahl aus dem Ausland nur mit Briefwahl möglich

Gleich mit dem Wählerevidenz-Antrag kann ein “Wahlkarten-Abo” bestellt werden. Aus dem Ausland kann nur per Briefwahl gewählt werden. Wer ein Abo hat, bekommt die Unterlagen ab Mitte September automatisch zugesandt. Andernfalls muss die Wahlkarte extra beantragt werden. Dies ist bereits seit Ausschreibung der Wahl Mitte Juli möglich. Wahlberechtigte, die in Österreich leben, können bereits jetzt die Wahlkarte in der jeweiligen Gemeinde anfordern.

APA/Red.

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