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Novomatic: Beschwerde gegen Hausdurchsuchung abgelehnt

Die WKStA durchsuchte im Februar 2021 auch den Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen.
Die WKStA durchsuchte im Februar 2021 auch den Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen. ©APA/ROBERT JAEGER
Der Glückspielkonzern Novomatic ist mit seiner Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung im Februar 2021 abgeblitzt. Das OLG Wien hat dieser nicht Folge gegeben.
Keine Beschwerde von Blümel
Hausdurchsuchung ohne Erkenntnisse

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte am 11. Februar 2021 nicht nur die Wohnung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) durchsucht, sondern auch den Novomatic-Firmensitz in Gumpoldskirchen.

Der Richter begründete seine Entscheidung mit einem "ausreichenden Anfangsverdacht zum Zeitpunkt der Bewilligung".

Novomatic blitze mit Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ab

Bei den Ermittlungen geht es um ein Steuerproblem von Novomatic in Italien, bei dem ÖVP-Chef Sebastian Kurz als damaliger Außenminister helfen sollte. Der damalige Novomatic-Chef Harald Neumann stellte in einer Chatnachricht eine "Spende" in Aussicht. Er schrieb Blümel: "... bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich einen Problemes das wir in Italien haben)"

Die Ermittlungen der Korruptionsfahnder nicht noch nicht abgeschlossen. Sowohl Novomatic als auch die ÖVP-Politiker haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldvermutung.

(APA/Red)

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