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Novelle zum Parteiengesetz bringt neue Regelung bei Parteispenden

Die Neuordnung der Parteienfinanzierung hat am Mittwoch den Nationalrat beschäftigt.
Die Neuordnung der Parteienfinanzierung hat am Mittwoch den Nationalrat beschäftigt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Mit der Reform der Parteifinanzierung darf künftig kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich geben und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Welche Änderungen die Novelle weiters mit sich bringt, lesen Sie hier.
Kurz sieht keine ÖVP-Verfehlungen
Verschärfung bei Parteispenden gefordert
Spendenverbot "kein Problem"

Der Nationalrat hat wie erwartet mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT die Reform der Parteienförderung beschlossen. Sie verbietet im wesentlichen Großspenden, belohnt eine starke Repräsentanz von Frauen im Parlamentsklub und erhöht die Strafen bei Verpassen der Wahlkampfkosten-Obergrenze empfindlich.

Abgelehnt wurde hingegen die Initiative der Volkspartei, kurz vor Wahlen keine budgetrelevanten Gesetze zu beschließen.

Neuordnung der Parteienfinanzen beschlossen: Das ändert sich

Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich geben und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Die Mindeststrafe bei Überschreiten der Wahlkampfkosten-Obergrenze wird bei 15 Prozent liegen und dann gestaffelt ansteigen: Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überzieht, zahlt dann eine Strafe von 150 Prozent dieses Überziehungsbetrages. Bei der Klubförderung gibt es einen Bonus, wenn mehr als 40 Prozent der Abgeordneten in der Fraktion Frauen sind.

Eigentlicher Anlass, über die Parteifinanzen wieder nachzudenken, war die Ibiza-Affäre. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte auf Video-Aufnahmen ja philosophiert, wie man am Rechnungshof vorbei den Freiheitlichen spenden könnte. Nun kritisieren ÖVP und NEOS, dass auch nach der Gesetzesänderung solche Konstellationen möglich sind: "Die Ibiza-Video-Option bleibt bestehen", meinte etwa NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger.

Nach Meinung von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer ist ohnehin einzige Motivation der Novelle, seiner Partei und speziell Altkanzler Sebastian Kurz zu schaden. Es gebe bei SPÖ und FPÖ den destruktiven Grundsatz: "Der Feind meines Feindes ist mein Freund." Totalitäre Regime seien es, die Spenden abschafften.

SPÖ kritisiert ÖVP und NEOS für Parteispenden

Seitens der SPÖ replizierte der Abgeordnete Peter Wittmann, dass die ÖVP dafür verantwortlich sei, dass man das Parteiengesetz verschärfen müsse. Denn sie habe die Wahlkampfobergrenze um sechs Millionen überzogen und eine Million an Spenden verschwiegen. Überhaupt handle es sich um einen ideologischen Unterschied. ÖVP und NEOS wollten eben Spenden mit dem Ergebnis, dass die Politik abhängig werde von wenigen, die es sich leisten könnten.

Es bestehe die Gefahr der "Anfütterung von Parteien", begründete FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer, wieso seine Fraktion auf eine Einschränkung der Großspenden gedrängt habe. Er glaube, es sei der falsche Weg, wenn eine Partei wie die NEOS vor allem von einem Bauunternehmer finanziert werde. Dass der Rechnungshof nicht mehr Kontrollrechte erhält, begründete FPÖ-Mandatar Harald Stefan damit, dass dieser ein Hilfsorgan des Parlaments sei und dabei die Verwaltung öffentlicher Gelder zu prüfen habe. Spenden seien aber keine öffentlichen Gelder.

Dies wollte Nehammer nicht einsehen. Dass man in die Vereine von SPÖ und FPÖ gar nicht hinein schauen könne, schade der Transparenz und damit auch den Wählern. Alle Parteien sollten wie die NEOS ihre Spenden 365 Tage im Jahr online stellen, verlangte wiederum Meinl-Reisinger: "Transparenz ist das beste Desinfektionsmittel gegen Korruption."

Wahlkampfkosten-Obergrenze als "essenzielle Verbesserung"

Die türkis-pinke Aufregung verstand der geschäftsführende JETZT-Klubchef Wolfgang Zinggl nicht. Schließlich gebe es essenzielle Verbesserungen, etwa eine Wahlkampfkosten-Obergrenze, die angesichts der hohen Sanktionsdrohungen kaum mehr überschritten werde. Freilich: Er hätte sich mehr vorstellen können, etwa dass der Rechnungshof Einsicht in die Bücher nehmen darf. Dies wäre auch die Idee von Ex-RH-Präsident Josef Moser (ÖVP) gewesen: Er sprach von einem Transparenzvermeidungsantrag.

(APA/Red)

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