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Noch immer keine Entscheidung zur Parkpickerl-Volksbefragung

Sollte die MA 62 grünes Licht geben, kann es noch vor der Einführung des Parkpickerls in weiteren Bezirken zur Volksbefragung kommen.
Sollte die MA 62 grünes Licht geben, kann es noch vor der Einführung des Parkpickerls in weiteren Bezirken zur Volksbefragung kommen. ©Vienna.at/ Sarah van den Berg
Noch in dieser Woche soll von der Magistratsabteilung 62 darüber entschieden werden, ob die von der Opposition geforderte Volksbefragung zum Parkpickerl stattfinden wird oder nicht. Von der Stadtregierung hieß es zuletzt, dass eine Befragung wenn überhaupt erst nach der Einführung des Parkpickerls abgehalten wird. Auch um den genauen Wortlaut der Fragestellung herrscht noch Uneinigkeit.
Der Sinn des (K)Lebens
Volksbefragung erst nach der Einführung
Aufreger-Thema im Überblick

Geht es nach ÖVP und FPÖ lautet die Frage in der Parkpickerl-Volksbefragung: Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?” Fast 150.000 Unterstützungsbekundungen wurden dazu im Gemeinderat übergeben. Diese werden derzeit daraufhin überprüft, ob die Unterschriften auch gültig sind. Auch die Rechtmäßigkeit der Fragestellung ist ein Thema, denn in Wien darf nicht über vorhandene Gebühren abgestimmt werden. Und vorhanden sind die flächendeckenden Kurzparkzonen bereits, nämlich in den inneren Bezirken.

Befragung noch vor der Einführung des Parkpickerls möglich

Sollte die MA 62 nun ebenfalls der Ansicht sein, dass verfassungsrechtliche Bedenken in Sachen Fragestellung vorliegen, folgt ein Verwaltungsverfahren. Dann dürfen sich auch die Antragsteller dazu äußern, worauf eine weitere Prüfung folgt. Sollte die Behörde überraschend doch grünes Licht geben, dann müsste eine Volksbefragung durchgeführt werden – noch vor der Befragung, die die Stadt im kommenden Jahr durchführen will. 

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