Nikolaus-Besuche fallen laut Familien- und Kultusministerin Susanne Raab als unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten unter die Ausnahmeregeln für die im ganzen Land geltenden Ausgangsbeschränkungen. Sie sind somit im Lockdown erlaubt.
Es gilt, dass eine FFP2-Maske getragen und die 3G-Regel eingehalten werden muss. Wird ein 2G-Nachweis erbracht, entfällt die Maskenpflicht.
Nikolaus-Besuch unter Corona-Schutzmaßnahmen erlaubt
"Es war mir ein besonderes Anliegen, dass wir trotz der aktuell herausfordernden Corona-Lage für die Familien und Kinder im Land den Nikolaus-Besuch als besonders schöne Tradition in der Adventzeit wieder möglich machen können. Die Katholische Kirche wird sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen eingehalten werden. Einem sicheren Nikolausfest steht also auch heuer nichts mehr im Wege", so Raab.
Die Katholische Kirche zeigt sich dankbar, dass die Regierung auch während des Lockdowns Nikolaus-Besuche unter klaren Corona-Schutzmaßnahmen erlaubt. "Ein Besuch kann gerade angesichts der nötigen körperlichen Distanz ein Zeichen der Nächstenliebe und Nähe sein, das Freude und Hoffnung im Blick auf Weihnachten schenkt", so Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz.
(Red)