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Nicht nur Impfpflicht-Volksbegehren liegen im Mai auf

Im Mai liegen nicht nur Impfpflicht-Volksbegehren auf.
Im Mai liegen nicht nur Impfpflicht-Volksbegehren auf. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Bürger können in der ersten Mai-Woche - vom 2. bis zum 9. Mai insgesamt sieben Volksbegehren unterschreiben. Auch zwei Impfpflicht-Volksbegehren liegen auf.
Volksbegehren vorgelegt
Volksbegehren gegen Impfpflicht

Nicht nur, wie bereits bekannt, das Anti-Korruptions-Volksbegehren liegt zur Unterschrift auf, sondern u.a. auch zwei, die sich gegen die mittlerweile in Kraft getretene Corona-Impfpflicht richten.

Ziel von Volksbegehren-Initiatoren

Ziel aller Volksbegehrens-Initiatoren sind zumindest 100.000 Unterschriften. Denn dann muss sich das Parlament mit ihren Anliegen auseinandersetzen.

Bereits der Fall ist nach Angaben der Initiatoren beim "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!"-Begehren. Dafür seien bereits in der Einleitungsphase 163.000 Unterstützer gefunden worden. Die gleiche Gruppe hatte zuvor schon zwei einschlägige Begehren initiiert: Eines für die Impfpflicht kam auf etwa 68.000 Unterschriften, eines dagegen auf 277.000. Deshalb sollte Zweiteres von der Politik respektiert werden, lautet jetzt das Anliegen der Initiatoren.

Das zweite Begehren zum Thema - "NEIN zur Impfpflicht" - hat eine Gruppe rund um den als Bevollmächtigten genannten Robert Marschall eingebracht.

"Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren"

Guter Hoffnung auf die parlamentarische Behandlung sind die Initiatoren des "Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehrens", vertreten von Martin Kreutner, dem früheren Leiter der internationalen Antikorruptionsakademie. Sie berichteten von 80.000 Unterschriften bei der Einreichung im Dezember und gehen davon aus, die 100.000er-Grenze im Mai zu nehmen.

Das Instrument des Volksbegehrens bemühte auch der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl - unter anderem für Tierschutz zuständig -, um seiner Forderung "Stoppt Lebendtier-Transportqual" Nachdruck zu verleihen. Weiteres unterschreiben können Wahlberechtigte Anfang Mai die Begehren "Arbeitslosengeld RAUF!", "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!" und ein "Mental Health Jugendvolksbegehren".

Resultat von Volksbegehren

Das Ergebnis eines Volksbegehrens setzt sich zusammen aus den zunächst nötigen (mindestens 8.401) Unterstützungserklärungen für die Auflegung und dann den in der Eintragungswoche abgegebenen Unterschriften. Beides kann seit 2018 nicht nur am Gemeindeamt, sondern auch online (mit Handysignatur oder Bürgerkarte) abgegeben werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (aktuell also am 9. Mai) 16 Jahre alt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in einer Wählerevidenz eingetragen ist.

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(APA/Red)

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