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Neue Wiener Bauordnung: Ergebnis nach Überprüfung der abrissgeplanten Gründerzeithäuser

Das Urteil der MA 19: Die meisten geprüften Wiener Gründerzeithäuser dürfen nicht abgerissen werden.
Das Urteil der MA 19: Die meisten geprüften Wiener Gründerzeithäuser dürfen nicht abgerissen werden. ©APA (Sujet)
Nach der Novellierung der Wiener Bauordnung zum Erhalt schützenswerter Gründerzeithäuser gibt es ein erstes Ergebnis nach Überprüfung durch die MA 19: Die meisten Häuser müssen erhalten bleiben. 
Last-Minute-Abrisse
Neues Schutzgesetz
Verbesserung geplant
Kein Denkmalschutz
Bauordnungsänderung
Überraschender Abriss

29 Gründerzeithäuser gab die Baupolizei bei der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung zur Überprüfung in Auftrag. Eine Woche nach dem verhängten Baustopp wegen der novellierten Bauordnung gibt es ein Ergebnis der Begutachtungen: 18 Gebäude wurden als erhaltenswürdig eingestuft, 11 Häuser dürfen abgerissen werden. Bei jenen, die zum Abriss freigegeben wurden, handelt es sich vor allem um Einfamilienhäuser am Wiener Stadtrand.

Die Kammer der Ziviltechniker kritisiert, dass es keine Übergangsfrist in der Verschärfung der Bauordnung gab. Mitte der Woche ist ein Treffen zwischen der Kammer und der Magistratsabteilung geplant.

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(Red.)

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