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Neuanstellungen: Land Steiermark bevorzugt ab 1. August Geimpfte

Ab 1. August gilt das neue Aufnahmekriterium.
Ab 1. August gilt das neue Aufnahmekriterium. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ab 1. August gilt beim Land Steiermark ein neues Aufnahmekriterium. Künftig werden für Bedienstete des Landes geimpfte Personen bevorzugt.

Das Land Steiermark führt am 1. August neue Aufnahmeregeln für Bedienstete des Landes sowie Tochterunternehmen, die überwiegend im Eigentum des Landes stehen, ein: Bewerberinnen und Bewerber, die eine volle Immunisierung gegen Covid-19 haben, werden bevorzugt. "Das ist ein klares Statement pro Impfung", sagte Personallandesrat Christopher Drexler (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür seien geprüft worden.

Neues Aufnahmekriterium gilt ab 1. August

Grundlage für die neuen Aufnahmekriterien sei eine gesundheitsfachliche Stellungnahme, die bei Robert Krause von der Medizinischen Universität Graz eingeholt wurde. "Aus unserer Sicht gibt es drei Gründe für die Impfung", führte er aus. Zum einen sei eine Corona-Impfung wichtig bei Menschen, die Kontakt zu Patientinnen und Patienten haben, die besonders schützenswert sind oder sich vielleicht selbst gar nicht wegen gewisser Erkrankungen impfen lassen können. Ähnliches gelte für Kolleginnen und Kollegen, die so geschützt werden sollen. Und drittens sei natürlich der geimpfte Mitarbeiter selbst auch gut geschützt. Sollte er sich dennoch infizieren, so wäre der Verlauf der Erkrankung milder, erklärte Krause.

Für Drexler sei klar, dass diese "Trias an Gründen" entscheidend sei. Eine gesetzliche Erfordernis gebe es nicht, sondern man werde schlicht bei den Bewerbern bei der Aufnahme die Impfung oder Immunisierung als Kriterium einführen. Eine Pflicht zur Impfung sei das nicht, so Drexler. Aber wer geimpft sei, werde bevorzugt. Während die Regelung bei den Barmherzigen Brüdern sofort in Kraft tritt, wird sie sowohl bei den Landesbediensteten als auch bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) mit 1. August wirksam. Eingeschlossen sind auch die Landeslehrerinnen und -Lehrer. Für interne Neubesetzungen gelte die Regelung nicht.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sei das Land nicht Dienstgeber. In der Regel ist das die Gemeinde oder ein privater Träger. Daher werde es für Kommunen zusammen mit dem Gemeinde- und dem Städtebund eine dringende Empfehlung geben, ebenfalls bei den Neuanstellungen geimpfte Personen vorzuziehen. "Es gibt viele, die sich nicht impfen lassen können, wie etwa Erkrankte oder Kinder. Die müssen geschützt werden", sagte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Vorgaben auch bei landeseigenen Sozial- und Behinderteneinrichtungen

Neben den Landesbediensteten sowie Mitarbeitern im Bildungs- und Gesundheitsbereich werden die Vorgaben auch bei landeseigenen Sozial- und Behinderteneinrichtungen eingeführt. Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) zählte auf: Betroffen sind das Kompetenzzentrum für berufliche Inklusion in Andritz, die Einrichtung "Aufwind", das Landesausbildungszentrum Hartberg und das Heilpädagogische Zentrum, die Landessonderschule, der Sonderhort im Hirtenkloster und das Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung. Kampus appellierte, dass sich auch schon angestellte Mitarbeiter impfen lassen und solidarisch zeigen sollen. "Die Regelung ist vernünftig und mit Augenmaß".

Kritik von FPÖ: "Rundumschlag gegen Nicht-Geimpfte"

Von einem "Rundumschlag gegen Nicht-Geimpfte" sprach hingegen der steirische FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek. Die Änderungen bei Bewerbungsverfahren seien eine massive Diskriminierung von nicht geimpften Bewerbern und "nicht zu tolerieren", äußerte sich Kunasek. Die Freiheitlichen kündigten an, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Regelung zu prüfen und zu klären, ob ein solches Anstellungskriterium überhaupt haltbar sei.

(Schluss) kor/ha/wim

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