Am Mittwoch muss sich ein Wiener Schwurgericht neuerlich mit einem 20-jährigen Mann auseinandersetzen, der in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Freund seiner Ex-Freundin entführt, zum Alberner Hafen gebracht und dort ertränkt hatte, nachdem er den Nebenbuhler 40 bis 60 Minuten gefoltert hatte.
20 Jahre Haft für Mord an Nebenbuhler
Der Täter war im vergangenen Dezember wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Während der Schuldspruch rechtskräftig ist, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil hinsichtlich der Einweisung wegen Feststellungsmängeln auf.
Nun muss ein neu zusammengesetztes Gericht klären, welche Straftaten von dem laut psychiatrischem Gutachten mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung behafteten Mann konkret zu erwarten wären, falls er nicht in den sogenannten Maßnahmevollzug kommt. Eine derartige Prognose über den Mann, der seinen Nebenbuhler ermordete, ist für die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher erforderlich.
(apa/red)