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Nebenbuhler in Donau ertränkt: 20-Jähriger steht wieder vor Gericht

Der 20-Jährige wurde bereits wegen dem Mord an seinem Nebenbuhler verhaftet
Der 20-Jährige wurde bereits wegen dem Mord an seinem Nebenbuhler verhaftet ©APA/Herbert Pfarrhofer
Erneut steht am Mittwoch jener 20-jährige Mann vor Geschworenen, der im Mai 2011 seinen Nebenbuhler zum Alberner Hafen entführt, gefoltert und schließlich in der Donau ertränkt hat. Während der Schuldspruch wegen Mordes bereits rechtskräftig ist, muss das Gericht nun klären, wie es sich mit der Einweisung verhält.
Urteil: 20 Jahre Haft
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Am Mittwoch muss sich ein Wiener Schwurgericht neuerlich mit einem 20-jährigen Mann auseinandersetzen, der in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Freund seiner Ex-Freundin entführt, zum Alberner Hafen gebracht und dort ertränkt hatte, nachdem er den Nebenbuhler 40 bis 60 Minuten gefoltert hatte.

20 Jahre Haft für Mord an Nebenbuhler

Der Täter war im vergangenen Dezember wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Während der Schuldspruch rechtskräftig ist, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil hinsichtlich der Einweisung wegen Feststellungsmängeln auf.

Nun muss ein neu zusammengesetztes Gericht klären, welche Straftaten von dem laut psychiatrischem Gutachten mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung behafteten Mann konkret zu erwarten wären, falls er nicht in den sogenannten Maßnahmevollzug kommt. Eine derartige Prognose über den Mann, der seinen Nebenbuhler ermordete, ist für die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher erforderlich.

(apa/red)

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