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Nebenbuhler ertränkt: Zu 20 Jahren Haft plus Einweisung verurteilt

Das Urteil im Prozess um den ertränkten Nebenbuhler steht fest: 20 Jahre plus Einweisung
Das Urteil im Prozess um den ertränkten Nebenbuhler steht fest: 20 Jahre plus Einweisung ©APA/Herbert Pfarrhofer
Das Urteil im Mordprozess um den Burschen, der seinen Nebenbuhler ertränkte, steht fest. Der Beschuldigte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und soll in eine Anstalt eingewiesen werden.
Angeklagter geständig
Der Mord-Prozess
Erste Bilder vom Prozess
Lokalaugenschein am Alberner Hafen
Mordalarm in Simmering
Prozessstart in Wien

Jener 20-jährige Wiener, der zugegeben hatte, in der Nacht auf den 2. Mai 2011 den neuen Freund seiner Ex-Freundin zum Alberner Hafen gebracht und dort ertränkt zu haben, nachdem er ihn laut Staatsanwaltschaft 40 bis 60 Minuten gequält hatte, ist am Donnerstag im Straflandesgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. 

Persönlichkeitsstörung diagnostiziert

Zusätzlich wurde er infolge einer ihm bescheinigten kombinierten Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der einstimmige Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Marcus Januschke erbat Bedenkzeit.

Höchstrafe wegen Folter von Nebenbuhler

“Hier ist nur die Höchststrafe als angemessene Reaktion möglich. Eine so grausame Tatbegehung, ein so spektakulärer Fall kommt selten vor. Hier ist ein Mensch über einen langen Zeitraum zu Tode gefoltert worden”, stellte Richter Norbert Gerstbeger in der Urteilsbegründung fest.

Da der Verurteilte im Tatzeitraum erst 19 Jahre alt war, kamen für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zum Tragen. Lebenslange Freiheitsstrafen sind darin nicht vorgesehen.

“Rache nehmen und wehtun”

Der Angeklagte hatte sich in der aufsehenerregenden Verhandlung, die aufgrund des enormen Publikumsandrangs kurzfristig in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt werden musste, schuldig bekannt. Er habe an Michael F. (25) “Rache nehmen und ihm wehtun wollen”, gab er zu Protokoll.

Der beschäftigungslose junge Mann hatte am 1. Mai gegen Mittag zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Partners, des Elektronik-Verkäufers Michael F., getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, zog sich eine schwarze Hose, schwarze Sportschuhe und eine ebenfalls schwarze Pelzjacke an (“Ich wollte böse ausschauen”), steckte eine Gaspistole ein und begab sich vor die Wohnung der jungen Frau, wo er sie und den Nebenbuhler vermutete. Von einer Parkbank aus beobachtete er stundenlang das Fenster seiner Ex-Freundin.

Nebenbuhler überwältigt

Gegen 23.00 Uhr verließ Michael F. die Frau. Als er sein Auto aufsperren wollte, trat der 20-Jährige von hinten an ihn heran, wobei der 25 Jahre alte Verkäufer die im Hosenbund steckende Gaspistole wahrnahm. Der 20-Jährige zwang ihn, ins Auto zu steigen, setzte sich selbst in den Fonds und forderte Michael F. auf, zum Alberner Hafen zu fahren.

Dort angelangt, musste Michael F. aussteigen. Der 20-Jährige dirigierte ihn gegen Mitternacht von der Straße weg in Richtung des dicht bewaldeten Donauuferbereichs, wo es zu diesem Zeitpunkt stockdunkel war. Zudem war der 25-Jährige von Geburt an gehbehindert.

“Wollte, dass er sich Gedanken macht”

“Ich wollte ihn dazu bringen, dass er sich Gedanken darüber macht und mit ihr Schluss macht”, erklärte der Angeklagte, der seine Freundin angeblich deshalb zurückhaben wollte, weil diese die einzige wichtige Person in seinem Leben war. Rund ein Jahr waren die beiden zusammen gewesen, ehe sie Ende Jänner die Beziehung zum 20-Jährigen für beendet erklärte, da er grundlos eifersüchtig war und sie auch geschlagen hatte.

Auf die Frage von Gerstberger, ob er das Gefühl gehabt habe, Michael F. nehme sein Vorbringen ernst, erwiderte der 20-Jährige: “In der Situation hat er manchmal so ein Gesicht gemacht, als würd’ er sich’s überlegen. Mir wäre es dann tatsächlich besser gegangen.”

Gespräch “zunächst normal”

Das Gespräch mit Michael F. sei zunächst “normal” verlaufen, dieser habe “keine Angst oder so was gehabt”, behauptete der Bursch. Dann jedoch habe dieser ihn “provoziert”, indem er ihm vorhielt, keinen Job und kein Geld zu haben. Da habe er mit der Gaspistole “aus Reflex hingeschlagen”.

Staatsanwältin Stefanie Bauer ging demgegenüber davon aus, dass Michael F. längst erkannt hatte, dass sein Leben in Gefahr war, und daher “vom Angeklagten wegkommen” wollte. Der habe ihm daraufhin die Gaspistole auf den Kopf geschlagen. Michael F. stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.

“Ich wollte, dass er aufhört”

“Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört”, erzählte der Angeklagte den Geschworenen. Er habe daher einen schweren Stein geholt, den er aus Brusthöhe auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen ließ.

Er sei überrascht gewesen, dass der Nebenbuhler noch immer nicht tot war, erklärte der 20-Jährige: “Er hat noch gelebt. Er hat nach Luft geschnappt.” Da habe er “nicht mehr gewusst, was ich machen soll” und den Mann an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser gezerrt. Minutenlang tauchte er den Kopf unter Wasser. Im Glauben, ihn ertränkt zu haben, ließ er endlich los und kehrte zum Ufer zurück, “aber er ist noch einmal aufgetaucht. Ich hab’ mir nicht gedacht, dass man so lang die Luft anhalten kann.”

Der 20-Jährige drehte um, tauchte sein Opfer neuerlich unter und ließ diesmal erst los, nachdem er am Hals den Puls kontrolliert hatte. Daraufhin stieß er den Leblosen in die Strömung, der Körper wurde weggetrieben. Die Leiche von Nebenbuhler Michael F. wurde erst am 16. Mai in Bratislava angeschwemmt.

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