Der entsprechende Schriftsatz sei beim Verfassungsgerichtshof eingelangt, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag.
Der Grund: In den vier Bezirken habe das Bündnis aus Piraten, KPÖ und “Echt Grün” den Einzug in die Bezirksvertretung jeweils nur knapp verpasst, sagte “Wien Anders”-Sprecher Sebastian Reinfeldt In Meidling fehlten laut eigenen Angaben demnach elf Stimmen, im Alsergrund 14, in der Josefstadt 20 und in Mariahilf 39 Stimmen auf ein Mandat im Bezirksparlament.
“Wien Anders” verortet “massive Wahlwerbungsverhinderung”
Argumentativ verweise man im Einspruch auf die von der Magistratsabteilung 46 nicht genehmigten Dreiecksständer, sagte Neuwirth. Dadurch sei eine massive Wahlwerbungsverhinderung vorgelegen, die von “Wien Anders” als rechtswidrig eingestuft werde. Insofern wird der VfGH aufgefordert, die Bezirksvertretungswahl – die am 11. Oktober zeitgleich mit der Gemeinderatswahl stattgefunden hat – für nichtig zu erklären. Das Höchstgericht prüft nun die Sache, ein Ergebnis dürfte – wie auch im Fall der FPÖ-Beschwerde – erst in einigen Monaten vorliegen.
“Das Nichtaufstellen von Werbung ist ursächlich dafür verantwortlich, dass wir diese Mandate verpasst haben”, sagte Reinfeldt. Zum Verständnis: Die zuständige MA 46 hat “Wien Anders” die Aufstellung von Wahlplakatständern verboten, da sich zuvor schon die KPÖ die Genehmigung gesichert hatte. Die Kommunisten schlossen sich erst danach dem Wahlbündnis “Wien Anders” an. Die Bewilligung der Standort könne allerdings nicht auf die neue Liste übertragen werden, hieß es damals.
“Wien Anders” hatte den Einzug in den Gemeinderat klar verpasst. Auf Bezirksebene schaffte die Allianz immerhin je ein Mandat in der Leopoldstadt, Landstraße sowie in Margareten, Rudolfsheim-Fünfhaus und Ottakring.
(APA)