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Nach Urteil in Benko-Prozess: Nichtigkeitsbeschwerde von WKStA

Die WKStA meldet im Benko-Prozess Nichtigkeitsbeschwerde an.
Die WKStA meldet im Benko-Prozess Nichtigkeitsbeschwerde an. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die WKStA hat im Fall des Ex-Immobilienmagnaten und Signa-Gründers Rene Benko die Absicht bekundet, eine "Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils" einzulegen, dies gab der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ortner, am Freitag bekannt.
Betrügerische Krida: Benko fasst zwei Jahre Haft aus
Zweite Anklage gegen Rene Benko rechtskräftig

Rene Benko wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck in einem Fall von betrügerischer Krida zu einer nicht rechtskräftigen Strafe verurteilt, während ein weiterer Anklagepunkt mit einem Freispruch endete.

Auch Verteidiger Wess kündigte Rechtsmittel in Benko-Prozess an

"Nach dem nunmehrigen Vorliegen der Genehmigung der Oberbehörden wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils anmelden", sagte Ortner auf APA-Nachfrage. Konkret wurde der 48-jährige Benko in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro von einem Schöffensenat freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter allerdings für schuldig befunden. Gegen den Schuldspruch hatte Benkos Verteidiger Norbert Wess bereits am Donnerstag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Spätestens am Montag müssen die Rechtsmittel eingereicht werden. Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft, mit einer Berufung die Strafhöhe.

(APA/Red)

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