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Zweite Anklage gegen Rene Benko rechtskräftig

Eine zweite Benko-Anklage ist rechtskräftig.
Eine zweite Benko-Anklage ist rechtskräftig. ©APA/AFP/KERSTIN JOENSSON
Nach dem ersten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen Ex-Signa-Chef Rene Benko, der in Innsbruck stattfand und am Mittwoch mit einer vorläufigen zweijährigen Gefängnisstrafe endete, steht auch die Verhandlung zur zweiten eingereichten Krida-Anklage kurz bevor. Gegen das erste Urteil will Benkos Verteidiger Norbert Wess Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmelden.
Benko fasst zwei Jahre Haft aus

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) teilte auf Anfrage der APA mit, dass sowohl Rene Benko als auch eine Mitangeklagte ihre Einsprüche gegen die Anklage inzwischen zurückgezogen haben. Die Anmeldung von Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde soll am Montag erfolgen, hieß in einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" am Donnerstag online. Wie die WKStA weiter vorgehen will, war dagegen nicht bekannt. Die Anklagebehörde habe zwar einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt, der Inhalt war jedoch noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Benko-Anklage rechtskräftig - Zweiter Prozess dürfte noch heuer stattfinden

Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte das Zurückziehen des Einspruchs gegenüber der APA am Donnerstag für seinen Mandanten ebenso wie die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, für beide Beschuldigte. An das Landesgericht geht der Akt nun wieder retour. Benko habe "das Interesse, dass auch dieses zweite Verfahren zeitnah stattfindet", begründete Wess den nunmehrigen Schritt gegenüber dem "Kurier" (Online-Ausgabe). Damit war die Anklage rechtskräftig. Nun stand noch die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus. Diese werde nun zeitnah erfolgen, das Landesgericht werde dies per Aussendung bekanntgeben, hieß es. APA-Informationen zufolge könnte der zweite Benko-Prozess in der Tiroler Landeshauptstadt noch im November über die Bühne gehen und nur für einen Tag angesetzt sein.

Bei der zweiten Anklage geht es laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Konkret dreht sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen Benkos verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.

Wegen U-Haft weiter Landesgericht für Strafsachen in Wien zuständig

Benko sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft. Eine Woche vor seinem ersten Prozess in seiner Heimatstadt war er von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in die Innsbrucker Justizanstalt gebracht worden. Etwaige U-Haft-Entscheidungen würden nach wie vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien obliegen, betonte die Innsbrucker Landesgerichtssprecherin Fink.

Der frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer Benko war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu der Haftstrafe verurteilt worden. Während er in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, wurde der 48-Jährige hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Anwalt Wess sprach im Anschluss an den Prozess davon, dass es "eher wahrscheinlich" sei, dass man gegen das Urteil hinsichtlich der 300.000 Euro-Schenkung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen werde. Man habe für die Entscheidung aber noch bis Montag Zeit.

(APA/Red)

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