Betrügerische Krida: René Benko fasst zwei Jahre Haft aus

In der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung über 360.000 Euro wurde er zwar freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter aber schuldig befunden.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Die WKStA war davon ausgegangen, dass Benko mit der Mietvorauszahlung für die "renovierungsbedürftige, unbewohnbare" Villa hoch über Innsbruck seinen Gläubigern angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld im Spätherbst bzw. Winter 2023 vorenthalten wollte.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Wegscheider konnte jedoch anhand der Zeugenaussagen nicht feststellen, dass das Haus nicht bewohnbar gewesen wäre. Auch die bezahlte Miete in Höhe von 7.500 Euro monatlich wäre in Anbetracht der Innsbrucker Mietpreise "jedenfalls nicht überhöht" gewesen, so Wegscheider in ihrer Urteilsbegründung nach rund dreistündiger Verhandlung am zweiten Prozesstag und 45-minütiger Schöffenberatung.
Benko im zweiten Teil der Anklage schuldig gesprochen
Im zweiten Teil der Anklage wurde der 48-jährige Benko dagegen schuldig gesprochen. Der Tiroler hatte laut WKStA von seiner Mutter aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung 1,5 Mio. Euro ausbezahlt bekommen. Wenig später habe er davon 300.000 Euro wieder zurücküberwiesen, darauf folgte erneut eine Zahlung der Mutter an ihren Sohn in Millionenhöhe. Für die Richterin zählte angesichts der Vorgänge rund um die Stiftungen und Benkos Insolvenz aber nur eines: "Benko hat von seiner Mutter ein Geschenk bekommen und hat es dann ohne einen Rechtsgrund wieder zurücküberwiesen. Alles was danach kommt, ist irrelevant."
Richterin Wegscheider hatte indes den Eindruck, dass man "im Lichte des Insolvenzverfahrens versucht hat, Geld ein anderes Mascherl zu geben." Dafür nannte sie etwa Geldüberträge zwischen Mutter und Sohn, die einmal als Darlehen und dann wieder als Schenkung bezeichnet wurden oder für die es oft erst Monate später schriftliche Vereinbarungen gegeben habe.
Da es sich bei der Schadensumme nun um 300.000 Euro handelt, gilt ein niedrigerer Strafrahmen. Es sei nur "ein Cent zu wenig", um in die höhere Kategorie zu fallen, nannte Wegscheider einen erschwerenden Umstand. Bis 300.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren, darüber jedoch bei einem bis zu zehn Jahre. Die Strafe solle auch andere davon abhalten, "etwas Gleichgelagertes zu tun", sprach die Richterin auch generalpräventive Gründe an. Als mildernd wurde Benkos bisherige Unbescholtenheit gewertet. Die bereits erlittene Haft Benkos - er sitzt immerhin seit 23. Jänner 2025 in Wien in Untersuchungshaft - werde ihm angerechnet.
Benko selbst hörte der Urteilsverkündung in seiner Heimatstadt nach außen hin, am Rand des Großen Schwurgerichtssaals sitzend, gefasst zu, eine gewisse emotionale Mitgenommenheit ließ sich jedoch nicht verbergen.
Benko-Verteidiger: "Lachendes und weinendes Auge"
Benko-Verteidiger Norbert Wess nahm im Anschluss an die Verhandlung in einem Medienstatement im Landesgericht zu dem Urteil Stellung. Es sei "eher wahrscheinlich", dass man gegen das Urteil hinsichtlich der 300.000 Euro-Schenkung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen werde. Für eine Entscheidung habe man aber noch bis Montag Zeit, er müsse zuerst mit seinem Mandanten darüber reden.
Er habe ein "lachendes und ein weinendes Auge", meinte Wess Bezug nehmend auf jenen Teil der Anklage, in dem ein Freispruch folgte. Insgesamt bleibe er dabei: "Rechtlich ist es keine betrügerische Krida." Bei der Schenkungs-Causa habe es sich um eine Rechtsfrage gehandelt, die er "anders sehe" und bei der das Gericht außer Betracht gelassen habe, dass die Mutter wenige Tage nach der Zahlung an sie gleich wieder mehr als eine Million Euro an ihren Sohn "rücküberführt" habe. Das Ganze sei vom Schöffensenat "zu eng ausgelegt" worden. Das Strafausmaß beurteilte der Rechtsanwalt, angesprochen auf die 300.000 Euro-Grenze, ebenfalls als "sehr hoch."
Die Untersuchungshaft für Benko sah Wess indes als "nicht mehr verhältnismäßig" an. Der Tiroler sitze weiter nur mehr wegen "Tatbegehungsgefahr" in Haft. Diese sei aber nicht gegeben, denn: "Ich glaube nicht, dass eine Gefahr von ihm ausgeht." Wie geht es nun hinsichtlich der U-Haft weiter? Es sei bekannt, dass er nichts unversucht lasse, so der Wiener Staradvokat, ein weiterer Enthaftungsantrag wäre eine Möglichkeit. Aber auch das müsse er mit Benko beraten.
Benko laut Wess "ein Kämpfer"
Unklar war unterdessen weiter, ob Benko angesichts einer eingebrachten, aber beeinspruchten weiteren Anklage in Innsbruck bleibt. Wess ging eher davon aus. Sein Mandant sei jedenfalls "ein Kämpfer, der sich in jeder Situation zurecht findet."
Angesichts der Benko drohenden weiteren Prozesse und des äußerst großen Verfahrensaufwandes schlug Wess auch generelle Überlegungen an und plädierte für Änderungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Die Staatsanwaltschaft sollte die Möglichkeit haben, ein oder zwei Jahre zu ermitteln - also mehr Zeit erhalten. Und dann könne gemeinsam in Gesprächen beraten werden, wie man weiter vorgehe.
Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Prozess für eine "tat- und schuldangemessene Bestrafung" bzw. einen Schuldspruch plädiert. Verteidiger Norbert Wess hingegen für einen Freispruch. Benko selbst plädierte ebenfalls auf "unschuldig". Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine vergangene Woche mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung. Dort habe man "alles akribisch und im Detail ausgearbeitet". Auch wenn er keine weiteren Fragen beantworten wollte, merkte er jedoch an, dass für ihn die Ausführungen der WKStA "an Zynismus nicht zu überbieten" seien.
Einvernommene Zeugen - darunter der Masseverwalter in Benkos persönlichem Konkursverfahren, Andreas Grabenweger sowie zwei Ex-Signa-Manager - konnten großteils nichts Erhellendes zur Wahrheitsfindung beitragen. Ein ebenso befragter Bautechniker bestätigte indes, dass die Hungerburg-Villa trotz diverser Wasserschäden und eines "minimal" drohenden Hangrutsches offenbar bewohnbar war. Benkos Mutter, Schwester sowie Ehefrau die ebenfalls als Zeugen geladen waren, machten von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen und erschienen nicht.
Der erste Benko-Prozess, dem wohl weitere folgen werden, hatte am Dienstag und Mittwoch in Innsbruck einen enormen Medienandrang zur Folge gehabt. Rund 70 akkreditierte Journalisten im Saal und zahlreiche Kamerateams und Fotografen, auch aus dem deutschsprachigen Ausland, waren zugegen. Der seit Jänner in Untersuchungshaft sitzende Benko wirkte gezeichnet und deutlich schlanker als vor seiner Zeit im Gefängnis.
(APA/Red)