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Nach Pädophilen-Prozess in Wien: Mutter bekämpft das Urteil

Die Mutter der missbrauchten Kinder geht nun gegen das Urteil vor.
Die Mutter der missbrauchten Kinder geht nun gegen das Urteil vor. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Nach dem Pädophilen-Prozess in Wien gehen nun die Mitangeklagte Mutter als auch der Bekannte des Vaters gegen das Urteil vor. Das Urteil gegen den 29-jährigen Vater der missbrauchten Kinder ist bereits rechtskräftig.
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Sowohl die Mutter als auch der Bekannte des Vaters, ein Tiroler Landwirt, haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, gaben die Anwälte der APA bekannt. Vonseiten der Staatsanwaltschaft gab es bis Freitag noch keine Entscheidung, sagte Sprecherin Nina Bussek.

Der Anwalt des Landwirts hat zudem Beschwerde gegen die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Man wolle das schriftliche Urteil abwarten, dieses prüfen und allenfalls dagegen Rechtsmittel einbringen, hieß es.

Vater missbrauchte eigene Kinder: 14 Jahre Haft

Das Urteil gegen den 29-jährigen Vater der missbrauchten Kinder ist bereits rechtskräftig. Er nahm die Strafe von 14 Jahren und die zusätzliche Einweisung bereits nach der Urteilsverkündung an.

Pädophilen-Prozess in Wien: Drei Schuldsprüche

Der Prozess um den drastischen Fall von Kindesmissbrauch ist am Montag mit drei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die Angeklagten fassten hohe Haftstrafen von 14, zwölf und sieben Jahren aus. Der Vater verging sich jahrelang regelmäßig an seinem Sohn und seiner Tochter. Später überließ er die wehr- und hilflosen Opfer auch anderen pädophilen Männer, die er ab Sommer 2016 in seiner Wiener Wohnung empfing, darunter der ebenfalls verurteile Tiroler Landwirt.

Später filmte er auch Kinder von Bekannten oder Verwandten, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte. Die angefertigten Kinderpornos von seinen und auch anderer Kindern tauschte er mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus.

Schwer behinderte Mutter wegen Beitragstäterschaft verurteilt

Verurteilt wurde auch die schwer behinderte Mutter wegen Beitragstäterschaft. Die 29-jährige Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen hatten bis kurz vor dem Prozess bei der Mutter gelebt. Nun sind sie vorläufig bei der Großmutter untergebracht.

Der Fall hatte vor einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt, als österreichische und deutsche Ermittler mit der Polizeioperation “Elysium” das breit angelegtes Pädophilennetzwerk gesprengt hatten.

(APA/Red)

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