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Nach Entlassung: Cello-Professor zog Klage gegen Musik-Uni zurück

Der Cello-Professor hat seine Klage gegen die mdw zurückgezogen.
Der Cello-Professor hat seine Klage gegen die mdw zurückgezogen. ©APA/Roland Schlager
Nachdem ein Cello-Professor im Frühjahr wegen Missbrauchsvorfällen entlassen wurde, ging dieser gerichtlich gegen die Uni vor. Nun hat er seine Klage zurückgezogen.
Missbrauchsvorwürfe an mdw
Professor kehrt an Staatsoper zurück

Jener Cello-Professor, der nach seiner fristlosen Entlassung an der Wiener Musikuniversität (mdw) aufgrund von Missbrauchsvorwürfen gerichtlich gegen die Uni vorgegangen ist, hat seine Klage zurückgezogen. Das wurde am Freitag bekannt. Der Musiker, der auch Mitglied der Wiener Philharmoniker ist, hat sich mit der mdw auf die Entlassung geeinigt, hieß es gegenüber der APA.

Klage wurde zurückgezogen

Eigentlich hätte am heutigen Freitag die nächste Tagsatzung am Wiener Arbeitsgericht stattfinden sollen, bei der auch die Vermögensverhältnisse des Musikers Thema gewesen wären. Ihm wurde “gröblicher Missbrauch seiner Position” vorgeworfen, wobei sich mehrere ehemalige Studierende der mdw unabhängig voneinander an das Rektorat gewandt hätten. Die mdw bezeichnete daraufhin die Entlassung als “alternativlos und zwingend”, er sah sie hingegen als Vorwand, um sich eines kritischen Mitglieds des Lehrkörpers zu entledigen.

Wie nun “Kurier” und “Kleine Zeitung” berichten, haben die Anwälte des Klägers und der mdw am Freitag nach einstündiger Beratung das Verfahren als in beidseitigem Interesse für beendet erklärt. Über die konkreten Bedingungen der nun erzielten Einigung wurde zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart.

An der Staatsoper hatte man auf das Bekanntwerden der Entlassung im Frühjahr zwar mit einer Dienstfreistellung reagiert, diese aber nach einer Prüfung der Situation mit Saisonbeginn wieder aufgehoben. Sowohl an der Staatsoper wie bei den Philharmonikern seien dutzende Gespräche mit verschiedenen Beteiligten geführt worden, dabei hätten aber “keinen konkreten arbeitsrechtlich oder strafrechtlich relevanten Vorwurf an den Musiker ergeben”.

(APA/Red)

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