Muttermörderin: Fünf Jahre sind Staatsanwalt nicht genug

Die Anklagebehörde hat daher am Donnerstag Strafberufung gegen das Urteil eines Schwurgerichts (Vorsitz: Beate Matschnig) angemeldet, das die Schülerin am Mittwoch einstimmig wegen Mordes schuldig erkannt hatte.
Das verhängte Strafausmaß erscheint Staatsanwalt Christian Mayer bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren nicht tat- und schuldangemessen, wie ein Behördensprecher auf APA-Anfrage bekräftigte.
Der Bluttat war einmal mehr ein Streit zwischen der zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alten Tochter und ihrer Mutter vorausgegangen. Verbale und handgreifliche Auseinandersetzungen zwischen den beiden standen seit Jahren auf der Tagesordnung. Diesmal verlangte die 37-jährige Svetlana D., das Mädchen möge entweder den Fernseher oder ihren Laptop abschalten.
“Ich habe aber nicht auf sie reagiert. Dann kam sie zu mir und schlagte mich und nannte mich ‘Schlampe’. Dann ging sie auf die Toilette”, hatte das Mädchen in grammatikalisch nicht ganz korrektem Deutsch den Geschworenen den weiteren Ablauf geschildert. Mit einem Messer (Klingenlänge zwölf Zentimeter) war sie der Mutter gefolgt, die ihr den Rücken zukehrte und von den Stichen gegen Kopf, Nacken, Arm und Brust völlig überrascht wurde. Der Gerichtsmediziner konnte bei der Begutachtung der Leiche keine Abwehrverletzungen feststellen.