Wie der “Kurier” am Freitag online berichtete, hat das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung “unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung” stattgegeben. Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu auf APA-Anfrage nicht. Seitens des Kultusamts im Bundeskanzleramt lag noch keine Stellungnahme vor.
Freitagsgebet darf stattfinden
Damit erhält die Kultusgemeinde laut “Kurier” ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern dürfe also ganz legal das Freitagsgebet stattfinden, hieß es. Außerdem können ihre Vertreter regulär an der Sitzung des “Schura-Rates” der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.
Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen
Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Das soll aber ausgeräumt sein, hieß es im “Kurier”.
Regierung: Schließungsbescheid aufrecht
Gericht sah keinen Beleg für “Gefahr in Verzug”
Mit der Entscheidung gegen die sofortige Wirkung ihrer Auflösung besteht die Arabische Kultusgemeinde (AKG) zumindest vorerst weiter. Auch der Religionsausübung kann sie damit weiterhin nachgehen, sagte Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichts Wien, am Freitag im Ö1-“Mittagsjournal”.
Eine Abfuhr erhielt mit dem Gerichtsentscheid vor allem die Argumentation, dass bei der AKG “Gefahr in Verzug” bestehe. Im Bescheid des Kultusamts sei nicht einmal ansatzweise erklärt, worin die gravierende Gefahr bestehe, so die Feststellung des Verwaltungsgerichts.