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Moscheenschließung in Wien: Kultusgemeinde darf vorerst weitermachen

Die Pläne der Regierung, die Moscheen schließen will, sind erstmal auf Eis gelegt.
Die Pläne der Regierung, die Moscheen schließen will, sind erstmal auf Eis gelegt. ©APA/dpa/Paul Zinken
Mehrere von der Regierung geschlossene Moscheen - darunter auch welche in Wien - dürften wohl weiterhin bestehen bleibe. Das entschied das Verwaltungsgericht Wien nach Informationen des Kuriers.
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Wie der “Kurier” am Freitag online berichtete, hat das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung “unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung” stattgegeben. Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu auf APA-Anfrage nicht. Seitens des Kultusamts im Bundeskanzleramt lag noch keine Stellungnahme vor.

Freitagsgebet darf stattfinden

Damit erhält die Kultusgemeinde laut “Kurier” ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern dürfe also ganz legal das Freitagsgebet stattfinden, hieß es. Außerdem können ihre Vertreter regulär an der Sitzung des “Schura-Rates” der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.

Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen

Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Das soll aber ausgeräumt sein, hieß es im “Kurier”.

Regierung: Schließungsbescheid aufrecht

Die Bundesregierung hat am Freitag betont, dass der Bescheid für die Schließung der von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Moscheen weiterhin aufrecht ist. Vom Verwaltungsgericht Wien sei lediglich die unmittelbare Wirksamkeit aufgehoben worden. Das heißt, die Gebetshäuser können derzeit öffnen.
“Die Regierung wird den Kampf gegen den politischen Islam konsequent weiter verfolgen”, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Man werde daher jedes rechtliche Mittel zur Schließung der sieben Moscheen weiter ausgeschöpft. Darüber hinaus sei bereits über die Ausweisung von mittlerweile zehn aus der Türkei finanzierten Imame entschieden worden.

Gericht sah keinen Beleg für “Gefahr in Verzug”

Mit der Entscheidung gegen die sofortige Wirkung ihrer Auflösung besteht die Arabische Kultusgemeinde (AKG) zumindest vorerst weiter. Auch der Religionsausübung kann sie damit weiterhin nachgehen, sagte Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichts Wien, am Freitag im Ö1-“Mittagsjournal”.

Eine Abfuhr erhielt mit dem Gerichtsentscheid vor allem die Argumentation, dass bei der AKG “Gefahr in Verzug” bestehe. Im Bescheid des Kultusamts sei nicht einmal ansatzweise erklärt, worin die gravierende Gefahr bestehe, so die Feststellung des Verwaltungsgerichts.

(APA/red)
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