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Mordprozess gegen Wiener Bierwirt: "Bekenne mich schuldig"

Der Prozess gegen den Wiener Bierwirt wird am Mittwoch fortgesetzt.
Der Prozess gegen den Wiener Bierwirt wird am Mittwoch fortgesetzt. ©APA/HANS PUNZ
Zu Beginn des Mordprozesses gegen den Wiener Bierwirt bekannte sich der 43-Jährige am Montag schuldig. Er soll seine Ex-Freundin mit gezielten Schüssen getötet haben, an die Tat selbst könne er sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums aber nicht mehr erinnern.
Mordanklage liegt vor
Bierwirt will "frei sein"
Schüsse bei Streit mit Vater
Bierwirt soll Ex-Freundin erschossen haben

Unter regem Medien- und Publikumsinteresse ist am Montag der Prozess gegen jenen Wiener Bierwirt gestartet, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. Die Krankenschwester hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf und soll die Frau erschossen haben.

Wegen Mordes angeklagter Wiener Bierwirt hat Erinnerungslücken

Neben des Verbrechens des Mordes musste sich der Wiener auch wegen schwerer Nötigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten. "Ich bekenne mich schuldig zu den Taten", sagte der Angeklagte dem Schwurgerichtsvorsitzenden Ulrich Nachtlberger. An die Tat selbst könne er sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr erinnern. Er sei erst wieder im Spital zu sich gekommen. "Ich hab' nicht gewusst, was ich tue", meinte er auf mehrfaches Nachfragen, ob er die Tat bewusst begangen habe. "Also nicht geständig", meinte dazu die beisitzende Richterin Eva Brandstetter daraufhin. Ein remütiges Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund.

"Dass, was er gemacht hat, ist das Schlimmste, was man machen kann, das ist ihm klar", sagte einer seiner drei Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger. Aber sein Mandant habe einen Filmriss gehabt. "Er kann sich an das Tatgeschehen nicht erinnern", so der Anwalt.

Der Angeklagte, der neben Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen führte.

43-Jähriger bedrohte Familie der Ex-Freundin und gab Schuss ab

Am 23. April - etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen - kam es bereits zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die 35-Jährige nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.

"Ich hatte Selbstmordgedanken und wollte die Pistole von der Frau", erklärte der Angeklagte den Besuch in der Wohnung. Bedroht habe er niemandem mit der Waffe, die er drei Jahre zuvor zu seinem eigenen Schutz erworben hatte. "Die Schusswaffe war im Kasten eingesperrt und ich hab' sie rausgenommen." Im Vorzimmer habe er die Schusswaffe geladen, "weil ich mich selbst umbringen wollte". Der Vater seiner Lebensgefährtin wollte ihn beruhigen, seine Tochter habe geweint. "Es war eine Belastung für mich, weil alle auf mich eingeredet haben", sagte der 43-Jährige. "Mein Kopf war voll, ich wollte eigentlich nur sterben", sagte er. "Ich hab' in die Luft geschossen und bin weg." Richter Nachtlberger: "Dass was Sie vorgehabt haben, haben Sie dann aber nicht gemacht." Der Angeklagte: "Nein, leider nicht."

Vater des Opfers erstattete aus Angst um Tochter keine Anzeige

Ganz anders berichtete der Vater der 35-Jährigen den Vorfall. Er sei sehr wohl von dem 43-Jährigen bedroht worden. Laut seinen Worten meinte er: "Ich bring dich um, dann bring ich deine Frau um", erzählte der 59-Jährige vor Gericht. Dann erfolgte der Schuss, die Patrone zischte am linken Ohr des 59-Jährigen vorbei und blieb im Türstock stecken. "Auf keinen Fall war er betrunken, er hat ganz genau gewusst, was er tut", sagte der Zeuge. "Ich hab' noch überlegt, soll ich die Polizei rufen, soll ich Anzeige machen? Aber es ist ja nix passiert." Er wollte den Kindern nicht den Vater nehmen. "Und was passiert nach einer Anzeige? Er kommt auf freien Fuß." Er habe Angst um seine Tochter gehabt. "Ich wünschte, er hätte mich damals getroffen." Im Nachhinein habe der 59-Jährige von seiner Enkeltochter erfahren, dass die Mutter vom Bierwirt oft geschlagen worden sein soll. "Einen Kieferbruch und Rippenbrüche hat es gegeben. Das ist nie angezeigt worden." Auch die Pistole soll er ihr im Zuge der Auseinandersetzungen an die Schläfe gehalten haben.

Geschockter Nachbar flüchtete mit Kinder in Wohnung

Am 29. April tauchte der 43-Jährige erneut mit einer Pistole bewaffnet in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. Die Pistole soll ein Dealer in seinem Craftbeer-Geschäft vergessen haben. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. "Sie sagte noch: 'Holt's die Polizei!' Dann folgte der erste Schuss", berichtete der Nachbar. Der Angeklagte meinte laut dem Zeugen dann: "Niemand holt die Polizei!" Anschließend forderte der Bierwirt den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine Kinder zu adoptieren. "In ein paar Jahren" würde er kommen und sie wieder holen, sagte der Zeuge.

Der der geschockte Nachbar schnappte seine Kinder und das zweite Kind des Wieners - einen Dreijährigen -, als der zweite Schuss lief. Der 50-Jährige lief in seine Wohnung und verriegelte diese. Der Bierwirt folgte ihm, läutete Sturm und verlangte Alkohol, woraufhin ihm der Nachbar durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter reichte. Damit setzte sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank, trank beide Flaschen nahezu zur Gänze aus und wartete auf die Polizei, die ihn kurze Zeit später festnahm.

Bei Festnahme 3,5 Promille, Aufputscher und Drogen intus

"Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagte der Bierwirt mit ruhiger Stimme. Bereits in der Früh habe er eine Flasche Vodka getrunken und 120 Tropfen Psychopax mit dem Wirkstoff Diazepam zu sich genommen. Danach konsumierte er noch einige Schnäpse. Als er in seinem Geschäft ankam, könne er sich an nichts mehr erinnern, auch nicht, dass er zu seiner Ex-Lebensgefährtin in den 20. Bezirk gefahren sei.

Zum Zeitpunkt der Festnahme hatte der Beschuldigte laut Berechnungen 3,5 bis 3,6 Promille Alkohol im Blut, zudem den Aufputscher Ephedrin, das Beruhigungsmittel Benzodiazepin und Marihuana, erklärte Gutachter Paul Gmeiner. Ob sich der Promillewert nun daraus ergibt, weil der 43-Jährige bereits zuvor getrunken hatte oder durch das Nachtrunkverhalten, war für das Gericht von großem Interesse. Laut Gmeiner sprach die Blaufärbung der Haut mit einer Sauerstoffsättigung von 67 Prozent, der Brechreiz und das Lallen des Bierwirts für "eine Anflutung für Alkohol", sprich für den Nachtrunk. Auch die Zeugen gaben an, dass der Mann vor der Bluttat nur leicht beeinträchtigt wirkte. Der Nachbar berichtete, dass er die volle Bacardi-Flasche "in nicht einmal einer Minute" geleert habe.

Wiener Bierwirt droht bis zu lebenslange Haft plus Einweisung

Dem Bierwirt, der bereits zuvor elf Mal vor Gericht gestanden ist, drohen im Falle eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Ausschlaggebend dafür sind die gutachterlichen Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz. Der bescheinigt dem Bierwirt zwar Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, kommt aber zum Schluss, dass dieser eine psychische Störung aufweist, die einer seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades gleichkommt, welche ursächlich für die Bluttat war. In dem Gutachten ist von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend emotional instabilen, impulsiven, dependenten und dissozialen Anteilen die Rede. Zudem soll der regelmäßige Konsum von Benzodiazepinen, Alkohol und Kokain beim Angeklagten Verhaltensstörungen bewirkt haben.

Dieses Gemenge macht den Bierwirt nach Ansicht von Schranz derart gefährlich, dass der Sachverständige mit "hoher Wahrscheinlichkeit" davon ausgeht, dass der Bierwirt ohne die im Maßnahmenvollzug gewährleisteten haftbegleitenden therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weitere Tötungsdelikte sowie andere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft hält daher im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Sonderstrafanstalt erforderlich.

Urteil am Mittwoch erwartet

Am Montag wird noch kein Urteil erfolgen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Die Familie hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Eltern verlangten 15.000 Schmerzengeld plus Begräbniskosten von rund 16.000 Euro. Die Brüder der Getöteten schlossen sich mit je 7.000 Euro an. Die Kinder, die durch die Tat zu Halbwaisen geworden sind, leben nun bei den Großeltern. "Meine Tochter war ein Engel", beschrieb der Vater die 34-Jährige. "Sie hat sich gekümmert, hat brav gearbeitet, sie mit ihren 42 Kilo hat ihn durchs Leben gezogen." Die Mutter der Getöteten: "Opfer waren sie und ihre Kinder, nicht er."

Bei der Bluttat in der Brigittenau handelte sich nach APA-Zählung chronologisch um die neunte von bisher insgesamt 31 Tötungen einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner in diesem Jahr in Österreich.

(APA/Red)

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