Mikl-Leitner vor Ostgipfel: "Handel muss offen bleiben"

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat im Vorfeld unmissverständlich festgestellt: "Der heimische Handel muss offen bleiben." Es sei das Anliegen, "die Pandemie und ihre negativen Auswirkungen nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam zu bekämpfen", fügte Mikl-Leitner auf APA-Anfrage hinzu.
Handel soll offen bleiben
Für zusätzliche Corona-Maßnahmen ist die niederösterreichische Landeshauptfrau offen, "wenn sie der Sache dienen". Was den Handel angeht, hielt sie fest, dass jetzt schon FFP2-Masken getragen werden müssten. "Zusätzliche Einschränkungen bringen uns in der Pandemie-Bekämpfung nicht weiter, weil dort (im Handel, Anm.) praktisch keine Weiterverbreitung stattfindet. Das hilft nur den ausländischen Onlinekonzernen bei der Umsatzsteigerung."
Beratungen zu Maßnahmen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Das Einvernehmen zwischen Bund und Ländern sei gut, sagte Mikl-Leitner weiter. Es gebe teils unterschiedliche Zugänge, so wie es auch unterschiedliche Expertenmeinungen gebe. Was die gemeinsame Bekämpfung der Pandemie angehe, könne man den heutigen zusätzlichen Gesprächstermin gut nützen.
Das Land Niederösterreich hat bereits vergangene Woche einige Zusatzmaßnahmen eingeleitet. Dazu zählt etwa die Absonderung neu seit 19. März oder die Vorwarnstufe bei einer Inzidenz über 300 in Gemeinden ab dem ersten Tag. Die Bezirkshauptmannschaft muss in diesem Fall mit Bürgermeistern Kontakt aufnehmen und den Grund für die hohe Inzidenz eruieren. Gemeinsam sind Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Testungen in Schulen bei Inzidenz über 400 intensiviert
So lange die Sieben-Tages-Inzidenz über 400 liegt, sollen jedenfalls die Testungen in Schulen intensiviert werden. Die FFP2-Maskenpflicht für Betreuerinnen und Betreuer in Kindergärten, für Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler von zehn bis 14 Jahren soll ausgeweitet werden.
Auf ein noch genaueres Procedere hat man sich zudem im Vorgehen gegen die besonders gefährliche Südafrika-Mutation verständigt. Um eine mögliche Verbreitung frühzeitig zu unterbinden, wird bei Vorliegen einer nachgewiesenen Infektion die behördliche Quarantäne erst nach negativer PCR-Testung aufgehoben. Diese Testung kann frühestens nach 14 Tagen durchgeführt werden und nur, wenn die Person 48 Stunden symptomfrei war. Auch bei Haushalts-Angehörigen wird nach zwei Wochen eine Testung durchgeführt. Zudem soll die Quellensuche im Contact-Tracing bei Südafrika-Fällen weiter intensiviert werden.
(APA/Red)