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Messerattacke in Wien: Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes

Die Verhandlung ist auf einen Tag anberaumt.
Die Verhandlung ist auf einen Tag anberaumt. ©APA (Sujet)
Jener 23-Jährige, der Anfang März mehrere Personen in Wien-Leopoldstadt mit einem Messer attackiert und teilweise lebensgefährlich verletzt hat, muss sich am 13. September wegen vierfachen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Mehrere Personen bei Messerattacke verletzt
Am Tatort in Wien
Verdächtiger festgenommen
Motiv unklar
"Mit Lebenssituation unzufrieden"
Ermittlungen wegen Mordversuchs

Am 13. September muss sich ein 23-jährige Afghane vor Geschworenen am Landesgericht verantworten, der am 7. März in Wien-Leopoldstadt eine Familie nach einem Lokal-Besuch mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte. Dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann zufolge ist der Asylwerber zurechnungs- und damit schuldfähig.

Nach Messerattacken in Wien-Leopoldstadt: Prozess am 13. September

Der Afghane hatte auf der Praterstraße einen Arzt, dessen Ehefrau und deren gemeinsame Tochter beim Verlassen eines Restaurants mit zwei Messern angegriffen. Er flüchtete vom Tatort, bedrohte mit einer Klinge einen Zeugen und stach wenig später am Praterstern einen afghanischen Landsmann nieder. Nach seiner Festnahme und Überstellung in die Justizanstalt Josefstadt machte der 23-Jährige wirre Angaben, sprach von inneren Stimmen und “Teufelsmenschen”, die ihn verfolgen würden.

Ende März wurde der Mann mit Verdacht auf paranoide Schizophrenie vorübergehend ins Otto-Wagner-Spital (OWS) verlegt, wo er mehrere Selbstmordversuche unternahm. Der Verdacht auf Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Krankheit bestätigte sich – folgt man dem Tenor des psychiatrischen Gutachtens – nicht. Die Verhandlung ist auf einen Tag anberaumt. Den Prozess wird Richterin Nina Steindl leiten.

Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes

Den nunmehrigen fachärztlichen Feststellungen zufolge liegen beim 23-Jährigen allerdings “keinerlei Anhaltspunkt auf schwerwiegende psychische Erkrankungen” vor. Der Psychiater geht vielmehr davon aus, dass der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Messerangriffe “über einen völlig geordneten Gedankengang verfügte”. Hofmann schließt in seinem 42-seitigen Gutachten “relevante schwerwiegende psychische Symptombildungen” aus, die zu dem gewalttätigen Verhalten geführt hätten.

Da somit kein Schuldausschließungsgrund vorliegt, ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Verdächtigen demnächst Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes erheben wird. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz, der den Mann gemeinsam mit der Anwältin Astrid Wagner vertritt, will dessen ungeachtet die psychische Befindlichkeit seines Mandanten “weiter hinterfragen, weil ich schon den Eindruck gehabt habe, als wäre er nicht bei Sinnen”, wie er am Freitag der APA erklärte.

(APA/Red)

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