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Maskenpflicht fällt ab 16. April, Grüner Pass gilt ein Jahr

Ab 16. April gilt die FFP2-Maskenpflicht in Österreich nur mehr in wenigen Bereichen.
Ab 16. April gilt die FFP2-Maskenpflicht in Österreich nur mehr in wenigen Bereichen. ©Photo by Christof STACHE / AFP
Aufgrund sinkender Infektionszahlen gibt es pünktlich zu Ostern weitere Corona-Lockerungen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab 16. April nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften des täglichen Bedarfs. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für Dreifachgeimpfte auf ein Jahr verlängert.

Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde.

FFP2-Maskenpflicht fällt ab 16. April im Handel und Veranstaltungen

Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, also z.B. in Lebensmittelgeschäften, allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert.

Notwendig geworden war die Novellierung der Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag ausläuft. Die neuen Regeln gelten nun ab Samstag de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli.

Maskenpflicht in Öffis und lebensnotwendigem Handel bleibt

Neben dem lebensnotwendigen Handel, der neben Lebensmittel-Geschäften ja auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht aber in Seilbahnen, wo es bloß eine Empfehlung gibt) und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahn- bzw. Flughäfen, in Taxis, bei Schülertransporten, am Amt im Parteienverkehr sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. In den Gesundheitseinrichtungen gilt auch 3G, man muss also geimpft, genesen oder getestet sein, wobei PCR-Tests außerhalb Wiens 72 Stunden, in der Bundeshauptstadt nur 48 Stunden gelten.

Grüner Pass für Dreifachgeimpfte ein Jahr gültig

Allerdings wird an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. Rauch fasste zusammen: "Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren."

Lockerungen bei Veranstaltungen

Stark zurückgenommen werden die Präventionskonzepte. Sie müssen außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen oder mehr erstellt und ein Präventionsbeauftragter ernannt werden.

Änderungen bei Maskenpflicht für Mitarbeiter im Handel

Für Arbeitnehmer ändert sich insofern etwas, als diese nunmehr in den masken-befreiten Bereichen auch keinen entsprechenden Schutz mehr anlegen müssen. Das heißt im Klartext: eine Verkäuferin im Supermarkt muss weiter FFP2-Maske tragen, sofern es keine anderen geeigneten Schutzeinrichtungen wie Plexiglas gibt, eine Verkäuferin im Modehandel darf hingegen ihr Gesicht zeigen.

Rauch: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Lockerungen"

Rauch begründete die Lockerungen damit, dass sich die Situation in den Spitälern und bei den Neuinfektionen deutlich entspannt hat: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen." Dass die Maske noch in einigen Bereichen bleibt, begründete der Minister so: "Diese kleine Unannehmlichkeit sollten wir in Kauf nehmen, weil wir andere und uns schützen." Es handle sich "um den Weg des gelindesten Mittels".

Nächste Corona-Welle im Herbst erwartet

In Sachen Grünen Pass warb er dafür, die volle Immunisierung mit drei Stichen möglichst rasch abzuschließen. Allgemein glaubt Rauch, dass eine weitere Auffrischung im August oder September empfohlen wird, da im Herbst eine neue Welle erwartet wird. Mit der nunmehrigen Verlängerung auf zwölf Monate beim Grünen Pass handle man jedenfalls im europäischen Gleichklang.

Kickl: Corona-Lockerungen zu wenig

Die Opposition übt erwartungsgemäß Kritik an der neuen Verordnung. Für FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl sind die Lockerungen zu wenig. Ein Land nach dem anderen habe die Pandemie "für beendet erklärt", lediglich Österreich halte weiter an den Maßnahmen fest. Er fordert weiterhin das Ende der Maskenpflicht und die Abschaffung des Grünen Passes.

Auch NEOS kritisieren den österreichischen "Sonderweg" und die auf ein Jahr verlängerte Gültigkeit des Grünen Passes für Geboosterte. Solange es keine Empfehlung für den vierten Stich gäbe, müsse auch das Ablaufdatum des Grünen Passes weg, fordert NEOS-Pandemiesprecher Gerald Loacker. Das Zurückfahren der Maßnahmen heiße er aber gut, denn "wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben".

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher warnt indes davor, sich nicht von einer etwaigen Welle im Herbst überraschen zu lassen. "Wie rüstet sich Österreich auf die nächste Welle? Wie gedenkt man die Impfquote zu heben?", fragt er in einer Aussendung. Er zweifle an der Tauglichkeit der aktuellen Impfkampagne.

Gartlehner hält Corona-Lockerungen für durchaus angebracht

Der Epidemiologe Gerald Gartlehner Donau-Uni Krems hält angesichts der guten Entwicklung der Infektionszahlen die Lockerung der Maßnahmen für durchaus angebracht. Aus seiner Sicht könnte man, wie er Donnerstag in der "ZiB2" sagte, auch an den Schulen ganz auf Masken verzichten. Denn dort werde die Maskenpflicht angesichts der privaten Treffen "nicht mehr den Zusatznutzen" bringen. Aktuell gilt, dass die Schüler bei der Rückkehr nach den Osterferien abseits ihres Sitzplatzes Mund-Nasen-Schutz bzw. in den Oberstufen FFP2-Maske tragen.

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(APA/Red)

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