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Mann vor U-Bahn gestoßen: Trio rechtskräftig verurteilt

Die Prügelei fand in der U-Bahn-Station Thaliastraße statt.
Die Prügelei fand in der U-Bahn-Station Thaliastraße statt. ©Manfred Helmer (Sujet)
Am Dienstag wurden drei Männer am Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Sie hatten im Februar auf einen Passanten eingeprügelt, der in der Folge auf die Gleise der U3 fiel.
Trio vor Gericht
Der Vorfall in der U6-Station

Drei junge Männer sind am Dienstag am Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, weil sie am 17. Februar in der U-Bahn-Station Thaliastraße auf einen Passanten eingeprügelt haben. Der 36-Jährige fiel dabei auf den Gleistrog und konnte sich trotz Verletzungen noch selbst auf den Bahnsteig retten, ehe die U-Bahn einfuhr. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Grund für die Prügelei weiterhin unklar

Der Südamerikaner hatte sich den rechten Mittelfußknochen gebrochen sowie Prellungen am Kopf, an beiden Oberschenkeln und am rechten Ellbogen erlitten. Die drei Angeklagten, die sich allesamt schuldig bekannten, überreichten dem Anwalt des Geschädigten insgesamt 1.500 Euro Schmerzengeld als Wiedergutmachung.

Warum es zu der Prügelei gekommen war, ist unklar. Die drei jungen Erwachsenen im Alter von 18, 19 und 20 Jahren, die von Nikolaus Rast vertreten wurden, gaben die Schläge und Tritte zu, wollten sonst jedoch keine Aussage machen. "Es tut mir sehr, sehr leid", sagte der 19-jährige Erstangeklagte Richterin Martina Hahn. Sie hätten sich bedroht gefühlt.

Reichlich Alkohol im Spiel: Mann stürzte nach Prügelei auf U-Bahn-Gleise

Die drei Rumänen waren zuvor feiern und hatten reichlich Alkohol getrunken. Am Nachhauseweg am Sonntag gegen 4.00 Uhr trafen sie am U6-Bahnsteig Richtung Floridsdorf auf den ebenfalls alkoholisierten Südamerikaner. Zunächst dürfte es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, ehe die drei den 36-Jährigen mit Schlägen und Fußtritten, die sich auch gegen seinen Kopf richteten, traktierten. Zeugen verständigten schlussendlich die Polizei.

(APA/Red)

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