In Vorarlberg haben sich Gebietskrankenkasse, Ärztekammer und Apothekerkammer auf eine spezielle Vorarlberg-Lösung in Sachen Chefarztpflicht neu geeinigt. Die Vereinbarung sichere die Versorgung der Patienten und reduziere den Aufwand auf ein Minimum, teilte die Gebietskrankenkasse am Donnerstagnachmittag mit. Sie wird am 1. Februar in Kraft treten und bis zur Einführung der E-Card gelten.
Die Regelung betrifft nur die so genannten no box-Medikamente, für die die Verordnung nach Ansicht der Juristen der befassten Institutionen eine Vereinbarung zulässt. Unter die no box-Medikamente fallen jene Arzneispezialitäten, die nicht im Erstattungskodex angeführt sind. Von den Verhandlungen nicht betroffen ist die Dokumentationspflicht für Medikamente der gelben und der roten Box. Durch die Einigung des Hauptverbands mit der Ärztekammer und durch unsere spezielle Vereinbarung decken wir 99 Prozent der Problemfälle ab, freute sich Gebietskrankenkassen-Obmann Manfred Brunner. Ecken und Kanten der Reform seien nun größtenteils abgeschliffen.
Details der Vereinbarung wurden am Donnerstagnachmittag vorerst nicht bekannt gegeben. Stattdessen wurde anhand von zwei Beispielen angeführt, welche Erleichterungen die Regelung in Vorarlberg bringen werde. So werde es möglich sein, schwere rheumatische Erkrankungen auch in einer niedergelassenen Vorarlberger Facharztpraxis zu behandeln. Laut Verordnung dürfte eine solche Behandlung nur an einem Ausbildungszentrum in Innsbruck vorgenommen werden. In anderen dringenden Fällen könne der Hausarzt trotz Einschränkungen im Erstattungskodex eine medizinische Versorgung sicher stellen. Für weitere Einzelheiten der Vereinbarung wurde auf eine Pressekonferenz am 31. Jänner verwiesen.