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Lockdown: Umsatz-Ausfallsersatz für Betriebe

Unternehmer beantragen den Ersatz über FinanzOnline.
Unternehmer beantragen den Ersatz über FinanzOnline. ©APA
Betriebe, die im neuen Lockdown schließen müssen, erhalten 80 Prozent ihres Umsatzausfalls zurück. Die Auszahlung soll noch im November erfolgen.

Betriebe, die im neuen Corona-Lockdown schließen müssen, erhalten einen Ersatz für ihren Umsatzausfall. Es gibt 80 Prozent der Erlöse aus dem November des Vorjahres. Die Auszahlung soll rasch - noch im November - erfolgen, verspricht die Bundesregierung. Herangezogen werden dafür Daten der Finanzverwaltung, die Berechnung erfolgt automatisiert. Unternehmer beantragen den Umsatz-Ersatz über FinanzOnline.

Höchstens 800.000 Euro Entschädigung

Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beläuft sich EU-Regeln folgend auf höchstens 800.000 Euro. Bestimmte Coronahilfen müssen gegengerechnet werden. Auch eine Kombination von Umsatz-Ersatz und Fixkosten-Zuschuss ist für betroffene Unternehmen möglich. Hier sind aber unterschiedliche Zeiträume heranzuziehen.

Das Finanzministerium rechnet mit Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Gedeckt werden diese aus dem COVID-Fonds. Eine neue Genehmigung durch die EU-Kommission für die Umsatz-Erstattung ist übrigens nicht nötig. Den entsprechenden Schutzschirm hat die Bundesregierung schon im Frühling in Brüssel notifiziert.

Fixkostenzuschuss 2 soll rückwirkend fließen

Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, verweist die Regierung auf Hilfen aus dem Fixkostenzuschuss. Die zweite Version dieser Hilfe ist allerdings bisher noch nicht gestartet, Wien und Brüssel müssen sich erst einigen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) pocht in seinem Streit mit der EU-Kommission weiterhin darauf, dass Entschädigungen nach Regeln einer Naturkatastrophe möglich sein müssten. Ist die Sache durch, soll der Fixkostenzuschuss 2 rückwirkend ab 16. September fließen, hieß es heute.

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(APA/red)

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