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Lockdown: Privat dürfen sich nur noch zwei Haushalte treffen

Lockdown: De facto "Besuchsverbot" in fremden Wohnungen nach 20.00 Uhr.
Lockdown: De facto "Besuchsverbot" in fremden Wohnungen nach 20.00 Uhr. ©pixabay.com (Symbolbild)
Auch im privaten Bereich soll es zu geregelten Einschränkungen während des Lockdowns kommen. Nur zwei Haushalte dürfen sich zukünftig in Wohnungen treffen, nach 20 Uhr herrscht de facto ein "Besuchsverbot".
Lockdown: Alle Maßnahmen im Detail

"Die meisten Ansteckungen finden statt bei Menschen, die sich kennen, die sich mögen. Da rückt man enger zusammen. Das führt zu Ansteckungen", hielt Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Verkündung eines neuerlichen Lockdowns fest. Daher dürfen sich ab kommendem Dienstag vorerst nur mehr zwei Haushalte treffen. Garagen- und Gartenpartys sind auch verboten.

Ausgangsbeschränkung: De facto "Besuchsverbot" in Wohnungen

Nach 20.00 Uhr gilt - jedenfalls bis 12. November - de facto ein Besuchsverbot in den Wohnungen von Freunden und Bekannten. "Man darf den eigenen Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen", betonte Kurz. Ausgenommen davon sind Paare, die nicht an der selben Adresse gemeldet sind. "Uns ist vollkommen klar, dass diese Maßnahmen unpopulär sind", meinte der Kanzler. Sie seien aber notwendig, um explodierende Infektionszahlen mit dem Coronavirus und "Zustände wie in anderen Ländern" zu vermeiden.

Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 und 6.00 Uhr

Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr gilt eine - vorerst bis 12. November befristete - Ausgangsbeschränkung. Die Wohnung darf dann nur mehr von Berufs wegen, zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (etwa Einkäufe), zur Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und zur Erfüllung familiärer Pflichten, zur Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum sowie zur körperlichen und psychischen Erholung verlassen werden - "wenn's einem nicht gut geht, die Decke auf den Kopf zu fallen droht und man einfach raus muss", wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) formulierte. Als zulässig nannte die Regierung in einer Punktation beispielsweise Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Anzeigen werde es laut Nehammer etwa dann geben, wenn die Polizei nach 20 Uhr eine Gruppe Jugendlicher mit Alkohol antrifft, dann werde auch das Treffen aufgelöst.

An öffentlichen Orten ist zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von einem Meter einzuhalten. In geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen gilt zusätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Nur zwei Haushalte bei Treffen erlaubt

Eine Ausnahme für die Ein-Meter-Abstandsregel gibt es im öffentlichen Raum für Gruppen von maximal sechs Personen (plus sechs Kinder), die aus lediglich zwei Haushalten zusammengesetzt sind. Kurz betonte zu diesem Punkt, dass sich ab kommendem Dienstag vorerst nur mehr zwei Haushalte treffen dürfen: "Die meisten Ansteckungen finden statt bei Menschen, die sich kennen, die sich mögen. Da rückt man enger zusammen. Das führt zu Ansteckungen."

Diese Regel reicht aber auch in Teile des privaten Raums hinein: Denn sie gilt auch an privaten Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen - etwa in Gärten, Garagen, Schuppen oder Scheunen. Damit sind dort auch sämtliche Feiern und Partys nicht mehr gestattet. Laut Auskunft aus dem Gesundheitsministerium ist der eigentliche Wohnbereich davon aber nicht umfasst.

Nehammer kündigt "umfassendes Maßnahmenpaket zur Kontrolle" an

Wie Nehammer ankündigte, erarbeiten der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit sowie die Landespolizeidirektionen "ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kontrolle", um zu gewährleisten, dass die Regeln eingehalten werden. Notfalls werde man durchgreifen, versicherte Nehammer. Beobachte ein Polizist im Streifendienst mit eigenen Augen ein Fehlverhalten, "ist er befugt einzugreifen", sagte der Innenminister. In anderen Fällen sei eine Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden erforderlich.

(APA/Red)

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