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Lockdown: Polizei mit "erhöhtem Kontrolldruck"

Ministeriumssprecher: Aber keine gezielten Schwerpunktaktionen a la Planquadrat.
Ministeriumssprecher: Aber keine gezielten Schwerpunktaktionen a la Planquadrat. ©APA
Einen "erhöhten Kontrolldruck" seitens der Polizei zur Einhaltung der Vorgaben im Lockdown wird es zwar geben, aber gezielte Schwerpunktaktionen sind "nicht vorgesehen".
Die Lockdown-Regeln im Detail

Das sagte Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer am Montag. Die Beamten seien bei Verstößen gegen die Verordnung angehalten, zunächst den Dialog zu suchen und nicht gleich zu strafen. Bei absichtlichen Zuwiderhandlungen und groben Verstößen sei aber mit Konsequenzen zu rechnen.

Lockdown-Kontrollen im Zuge der "normalen polizeilichen Tätigkeit"

Die Kontrollen im Lockdown finden - sowohl in der Stadt wie auch am Land - im Rahmen der normalen polizeilichen Tätigkeit statt, betonte Maierhofer. "Man muss jetzt nicht damit rechnen, dass an jeder Ecke ein Polizist steht." Es werde auch nicht mehr Personal eingesetzt, es würden sich bloß die Aufgaben verschieben, zumal - wie die Erfahrungen im Frühjahr gezeigt haben - mit weniger Kriminalität im Lockdown zu rechnen ist.

Muss man im Lockdown stets einen Ausweis oder Meldezettel mit sich führen - oder etwa eine Bestätigung des Arbeitgebers, wenn man Job-bedingt nach 20.00 Uhr auf der Straße angetroffen wird? "Nein, dazu besteht keine Pflicht", sagte Maierhofer. "Es geht immer um das Glaubhaftmachen."

So hoch sind die Strafen

Auch wenn es "nicht ums Strafen, sondern um das Einhalten der Covid-Maßnahmen" gehe, werden Verstöße unter Umständen geahndet. Die Organstrafe für das Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo dieser vorgeschrieben ist, beträgt 25 Euro, jene für das Nicht-Einhalten des Mindestabstandes 50 Euro. Bei schweren Verstößen, wie etwa Stadl- oder Garagenpartys, wird eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstattet. Da sind dann Strafen bis zu 1.450 Euro pro Person fällig.

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(APA/Red)

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