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Lockdown: Keine Häftlingsbesuche in nächster Zeit

Der Corona-Lockdown hat Folgen für den Strafvollzug.
Der Corona-Lockdown hat Folgen für den Strafvollzug. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Der nächste Woche in Kraft tretende österreichweite Corona-Lockdown wirkt sich auch auf den Strafvollzug aus.
Lockdown in ganz Österreich
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Wie das Justizministerium am Freitagabend mitteilte, können in den Justizanstalten Insassen vorerst bis 12. Dezember keinen Besuch mehr empfangen. "Zur Aufrechterhaltung der Kontaktmöglichkeit zu Angehörigen werden aber Telefonie und Videotelefonie verstärkt angeboten werden", gab Ressortmediensprecherin Christina Ratz bekannt.

Keine Freigänge

Diese Angebote wurden laut Ratz in den vergangenen Lockdowns erprobt und gut angenommen. Freigänge und Ausgänge mussten aufgrund der bundesweiten Regelungen erneut gestrichen werden - auch das eine Maßnahme, die Häftlinge pandemie-bedingt schon erfahren haben.

Bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten gibt es dagegen keine Einschränkung des Zugangs für die Parteien. Allerdings besteht in allen parteiöffentlichen Bereichen und auch in den Verhandlungen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Maskenpflicht im Justizministerium in Kraft

Im Justizministerium selbst sind Bedienstete dazu angehalten, weitestgehend Heimarbeit in Anspruch zu nehmen, sofern das ihr jeweiliger Tätigkeitsbereich zulässt. "Jedenfalls wird gewährleistet sein, dass weniger als 50 Prozent der Mitarbeitenden im Büro und Personen, die ein Zimmer teilen, nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen vor Ort sind", sagte Ratz. Entsprechend der Wiener Landes- bzw. Bundesvorgaben gilt im gesamten Gebäude Maskenpflicht.

(APA/Red)

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