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Lockdown: Gesetz zum "Freitesten" kommt wohl erst im Jänner

"Freitest"-Gesetz gibt es wohl erst im Jänner.
"Freitest"-Gesetz gibt es wohl erst im Jänner. ©APA
Die Regierung plant, dass man sich künftig vor Aktivitäten wie Restaurant- und Handelsbesuchen oder der Teilnahme an Veranstaltungen auf das Coronavirus testen lassen muss. Das soll auch gesetzlich abgesichert werden.
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Die genauen Inhalte bleiben aber vorerst unklar, denn der im Nationalrat eingebrachte Antrag ist nur eine so genannte "Trägerrakete", enthält also die entscheidenden Gesetzespassagen noch nicht. Dies wird vermutlich Anfang Jänner nachgeholt.

Konkrete Inhalt zum "Freitest-Gesetz" fehlen noch

Die "Trägerrakete" ist nötig, damit der parlamentarische Prozess rasch durchgezogen werden kann. Mittels eines Abänderungsantrags werden dann wohl Anfang Jänner im Gesundheitsausschuss die konkreten Inhalte beigefügt. Wann die entsprechenden Gremien tagen sollen bzw. der Beschluss im Nationalrat erfolgt, ist noch offen. VP-Klubchef August Wöginger meinte im APA-Gespräch, man werde hier auf die anderen Fraktionen zugehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Das wird nicht nur bezüglich des Termins nötig sein. Denn wenn die Koalition die Regel wie geplant schon ab 18. Jänner einführen will, braucht sie die Zustimmung einer anderen Partei, da ansonsten eine mehrwöchige Blockade durch den Bundesrat droht. Bisher war jedoch keine der Oppositionsfraktionen von den Vorschlägen der Regierung überzeugt.

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(APA/Red)

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