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Lockdown: Ausgangssperre laut Gerüchten hoch im Kurs

Leider sind viele Gerüchte zum Lockdown im Umlauf, sicheres wird man erst am Samstag erfahren.
Leider sind viele Gerüchte zum Lockdown im Umlauf, sicheres wird man erst am Samstag erfahren. ©pixabay.com
Es schwirren einige Gerüchte für den kommenden Lockdown in Österreich herum. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sei in Planung, und das laut Kurier von 20 bis 6 Uhr. Die Verordnung soll noch am Samstag vorliegen.
Ausgangssperre möglich?

Noch vor kurzem hat ihn sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nicht vorstellen können, doch nächste Woche kommt der zweite Corona-Lockdown. Wie er genau aussieht, wird gerade noch ausverhandelt. Doch es verdichten sich die Hinweise, dass es zu einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung kommt und die Gastronomie den November mehr oder weniger abschreiben wird müssen.

Dass eine Ausgangssperre in Diskussion ist, war schon gestern bekannt. Der "Kurier" berichtet nun online, dass diese ausgiebig ausfallen wird, nämlich zwischen 20 und 6 Uhr früh. Freilich bedeutet dies real keine Heimhaft, denn zur Versorgung anderer Personen, zum Gang mit dem Hund, für die Fahrt zur Arbeit oder auch für eine spätabendliche Laufrunde kann es schon vom Gesetz her kein Verbot geben. Privateinladungen werden jedoch fast unmöglich gemacht.

Take-away und Lieferung erlaubt

Ursprünglich diskutiert worden war, dass man mit dem abendlichen Lockdown allenfalls die Gastronomie untertags aktiv bleiben lässt. Angesichts der immer rasanter steigenden Zahlen könnte man trotz entsprechenden Drucks aus der Wirtschaft nun aber die Lokale komplett für Gäste sperren. Einzig Take-away und Lieferung soll möglich sein. Gerungen wird noch um die Entschädigungen, denn neben den Weihnachtsfeiern, die durch die Gästelimitierungen ohnehin jetzt schon praktisch unmöglich gemacht worden sind, fällt jetzt beispielsweise auch noch der größte Teil des Martinigans-Geschäfts weg.

Kolportiert wird ferner, dass praktisch alle Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Einzig der Profisport wird auch im November weiterlaufen, das freilich ganz ohne Publikum, also nur als TV-Ereignis.

Einschränkungen in Sport und Kultur

Mannschaftssport im Amateurbereich soll für den November auch untersagt sein. Der Kulturbereich mit Opernaufführungen, Theater und Museen dürfte wieder für einen Monat stillgelegt werden. Die touristische Unterbringung in der Hotellerie dürfte auch verboten werden. Schlecht schaut es aus auch für kosmetische Dienstleistungen wie Nagelstudios aus, während die Friseure offen halten dürfen. Ebenfalls schließen werden müssen offenbar Yoga- und Fitnessstudios sowie Schwimmbäder.

Ab wann all das gilt, ist noch unklar. Die Rede war zuletzt von Montag oder Mittwoch. Einzelne Punkte könnten noch einer Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen, die allerdings auch im Nachhinein abgeholt werden könnte. Dank türkis-grüner Mehrheit ist diese parlamentarische Beschlussfassung real nur ein Formalakt.

Verordnung soll gleich kommen

Was sich die Regierung offenbar erspart, ist, dass wieder tagelang auf eine Verordnung des Sozialministeriums gewartet werden muss. Diese soll diesmal jedenfalls noch am Tag der Verkündung der Maßnahmen, also am morgigen Samstag vorliegen. Bekannt gegeben wird der neue Lockdown wie üblich von Regierungsspitze, Sozial- und Innenminister. Davor wird per Video mit den Landeshauptleuten und den Klubobleuten der Opposition getagt.

Erster Entwurf für Verordnung liegt bereits vor

Die Vorstellungen, wie die neuen Corona-Maßnahmen aussehen, wurden am Donnerstagnachmittag bereits konkreter. Ein - der APA vorliegender - Entwurf für die entsprechende Verordnung enthält unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr sowie eine Schließung von Lokalen. Veranstaltungen werden untersagt, immerhin Zoos, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Für Besuche in Spitälern oder Pflegeheimen braucht es einen Test an Ort und Stelle oder eine effektive Schutzmaske.

Der Entwurf, der mit Donnerstag 23 Uhr datiert ist und vermutlich noch die ein oder andere Änderung erfahren wird, schildert auch die Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre aus - und die sind recht umfangreich. Unter anderem sind die Betreuung von bzw. Hilfe für Personen genannt, berufliche Tätigkeiten, der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, aber auch die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens".

Sich schnell noch eine Pizza holen, wird nicht dazu gehören. Denn in der Gastronomie heißt es selbst beim Take-away mit 20 Uhr Feierabend. Angeboten werden darf ein Abholservice ab 6 Uhr. Offen bleiben Kantinen (Arbeitsstätte, Spitäler, Pflegeheime, Horte), Speisewägen sowie Hotelrestaurants für Gäste dieses Behergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr).

Freilich werden in den Unterkünften keine Touristen mehr beherbergt werden dürfen. Nur jene, deren Urlaub schon läuft, dürfen ihn gemäß dem Entwurf bis zum geplanten Ende genießen. Ansonsten dürfen nur Personen auf Dienstreisen oder die eine Wohnmöglichkeit brauchen, mit Zimmern versorgt werden. Eng wird es im November mit Freizeitvergnügungen. Sport ist zwar noch möglich, aber nur wenn man sich körperlich nicht zu nahe kommt - also Joggen Ja, Fußballspielen nein. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit mehr oder weniger uneingeschränkt nachgehen, wobei bei Sportveranstaltungen kein Publikum mehr erlaubt ist. Sprich, mit Inkrafttreten der Verordnung wird beispielsweise der Fußball-Europacup nur noch via TV zu betrachten sein.

Gleich ganz zusperren müssen Bäder, Freizeitparks, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze und vieles mehr. Ausgenommen wären laut Entwurf Museen, Zoos, Bibliotheken und Parks.

Veranstaltungen grundsätzlich verboten

Veranstaltungen werden grundsätzlich verboten, explizit angeführt sind etwa kulturelle und sportliche Events, aber auch Messen, Gelegenheitsmärkte, Ausstellungen, Kongresse und nicht zuletzt Hochzeiten. Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind etwa Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.

Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zwei Mal pro Woche ein molekularbiologischer oder Anti-Gen-Test auf Corona durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn unmittelbar beim Eingang ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist, oder während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen ist Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten die selben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.

Dazu kommen neben einer praktisch überall in Innenräumen geltenden Maskenpflicht noch etliche kleinere Regelungen, beispielsweise ein Verbot überfüllter Autos. Pro Reihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so es sich nicht um Menschen aus dem gleichen Haushalt handelt.

Personenbegrenzung im Handel

Zwar entkommt der Handel diesmal im Gegensatz zum ersten Lockdown einer Schließung, doch kehren die Personenbegrenzungen zurück. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden.

Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, "sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes dort, wo es nicht ohnehin (wie in Geschäften) vorgeschrieben ist, kann nur im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer erlassen werden.

Friseure und Kosmetik dürften offen bleiben

Langhaarfrisuren werden nicht die Folge des zweiten Lockdowns sein. Nach Informationen der APA dürfen Friseure ebenso offen halten wie Kosmetiksalons, Pediküre und ähnliches. Allerdings darf nur eine Person pro zehn Quadratmeter betreut werden. Auch Physiotherapie und Massage bleiben gestattet, ebenso Solarien und auch Hundeschulen.

Dafür sind Fitnessstudios ebenso zu wie Yogastudios und auch Schießstände. Outdoor-Sportanlagen wie Tennisplätze und Golfanlagen stehen jenen, denen es nicht zu kalt ist, weiter zur Verfügung.

Was Spaziergänge betrifft, darf man sich zu sechst in einer Gruppe bewegen, wobei die Personen nur aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder kommen noch dazu. Grundsätzlich muss der 1-Meter-Abstand nicht zwischen Personen eingehalten werden, die zumindest teilweise einen gemeinsamen Haushalt haben, also in der Regel Paare mit zwei Wohnungen.

(APA/red)

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