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Kurzparkzone und Parkpickerl in Döbling gilt ab 1. Juli 2019

Das Parkpickerl für Döbling kann ab 1. Mai beantragt werden.
Das Parkpickerl für Döbling kann ab 1. Mai beantragt werden. ©APA (Sujet)
Ab 1. Juli 2019 gilt im Wiener Bezirk Döbling eine flächendeckende Kurzparkzone, Bewohner können ab Mai ein Parkpickerl beantragen. Hier alle Infos zur neuen Kurzparkzonen-Regelung.
Parkpickerl in Döbling beschlossen

Als 19. von 23 Wiener Bezirken hat sich Döbling für eine flächendeckende Kurzparkzone entschieden. Wer im 19. Bezirk wohnt und in der Kurzparkzone zeitlich unbegrenzt - außer in Geschäftsstraßen - parken will, kann ab 1. Mai ein Parkpickerl beantragen. Betriebe und Beschäftigte in Döbling können ebenfalls eine Ausnahmebewilligung in Form eines Parkchips erhalten.

Kurzparkzone und Parkpickerl in Wien-Döbling ab 1. Juli 2019

Die Kurzparkzone, von der Grüngebiete, landwirtschaftliche Flächen sowie Parkplätze am Kahlen- und Leopoldsberg, beim Krapfenwaldbad und Cobenzl ausgenommen sind, wird von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr gelten, die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Parkpickerlbesitzer dürfen unbeschränkt parken.

In ausgeschilderten Geschäftsstraßen ist das Parken aber auch für diese von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr nur für maximal 1,5 Stunden zulässig. Das gilt auch am Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Davon betroffen sind folgende Geschäftsstraßen.

  • Billrothstraße zwischen Schegargasse und Krottenbachstraße sowie Nr. 83A bis 85 und gegenüber
  • Döblinger Hauptstraße zwischen Billrothstraße und Hofzeile
  • Cobenzlgasse Nr. 6 bis 28 und gegenüber
  • Himmelstraße Nr. 7 bis 21
  • Heiligenstädter Straße zwischen Grinzinger Straße und Diemgasse
  • Nußdorfer Platz Nr. 1 bis 2A sowie gegenüber und 5 bis 8 sowie gegenüber
  • Sieveringer Straße zwischen Weinzingergasse und Obkirchergasse
  • Obkirchergasse zwischen Sonnbergplatz und Billrothstraße
  • Sonnbergplatz (gesamt)

Zum Nachweis der Parkdauer müssen Parkpickerlbesitzer in den Geschäftsstraßen eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe legen, eine Abgabe ist aufgrund des Parkpickerls aber nicht mehr zu entrichten.

Grafik: ÖAMTC

Parken mit Pickerl auch in Überlappungszone im 18. Bezirk

"Döbling braucht die flächendeckende Kurzparkzone. Das ist sinnvoll, weil durch eine Teilregelung die Problematik der Überlastung nur verlagert werden würde", so Bezirksvorsteher Daniel Resch. "Ausgenommen sind die Grüngebiete und landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Parkplätze Kahlenberg, Leopoldsberg und Cobenzl sowie beim Krapfenwaldlbad".

Mit dem angrenzenden 18. Bezirk gibt es eine Überlappungszone, in der man ein Fahrzeug mit dem Parkpickerl des 19. Bezirks abstellen kann (von der Bezirksgrenze Döbling bis zum Straßenverlauf entlang der Sternwartestraße - Severin-Schreiber-Gasse - Türkenschanzplatz - Gersthofer Straße - Pötzleinsdorfer Straße - Khevenhüllerstraße - Pötzleinsdorfer Höhe).

Parkpickerl beantragen: So geht's

Am einfachsten beantragt man das Parkpickerl ab 1. Mai 2019 online unter www.parkpickerl.wien.at. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird das Parkpickerl per Post zugestellt.

Außerdem kann man es von 2. Mai bis 25. Juli 2019 persönlich in der Expositur des Magistratischen Bezirksamtes (MBA) Döbling in der Gatterburggasse 12 beantragen. Ab 29. Juli 2019 können Anträge im MBA für den 18. und 19. Bezirk in der Martinstraße 100 in Währing gestellt werden. Öffnungszeiten jeweils: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 17.30 Uhr (durchgehend).

Je nach Gültigkeitsdauer kostet das Parkpickerl 90 Euro für ein Jahr bzw. 180 Euro für zwei Jahre. Dazu kommen die Kosten für den Antrag. Am günstigsten beantragt man mit Bürgerkarte und Handy­Signatur bzw. Onlineantrag. Umgerechnet kostet das Parkpickerl rund 40 Cent pro Tag.

Ein Parkpickerl kann ausgestellt werden, wenn ein Fahrzeug am Döblinger Hauptwohnsitz der Antragstellenden auf deren Namen zugelassen ist und auch selbst gefahren wird. Auch für Personen mit Hauptwohnsitz in Döbling, die ein Dienstfahrzeug nutzen, kann ein Parkpickerl ausgestellt werden. Das Pickerl kann für mindestens drei Monate und für maximal zwei Jahre beantragt werden. Danach muss jeweils neu angesucht werden.

Parkchips für Betriebe und Beschäftigte

Döblinger Unternehmen können für Firmenfahrzeuge Ausnahmebewilligungen von der Kurzparkzone erhalten, sogenannte Parkchips, die wie das Parkpickerl an der Windschutzscheibe angebracht werden. Der Parkchip ist kennzeichenbezogen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist kein neues Verfahren notwendig. Das spart Zeit und Geld für die Betriebe. Informationen zum Antrag finden sich ebenfalls online.

Für Beschäftigte in Döblinger Betrieben ist es ebenfalls möglich, bei der MA 65 eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, wenn ihnen aufgrund ihrer Arbeitszeiten (Früh- und/oder Spätdienst) die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Parkplätze und Garagen für Pendler

Für Pendler steht bereits jetzt eine Reihe an Parkplätzen, P&R Anlagen und Garagen zur Verfügung, beispielsweise in der Spittelau, in der Gunoldstraße, der Muthgasse, oder in Grinzing. Über freie Garagenplätze kann man sich z. B. unter www.parkplatzboerse.wien.at informieren.

>> Hier lesen Sie mehr zum Thema Parken in Wien

(Red)

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