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Kurz: Verhandlungen zu Sputnik V im Endspurt

Die Verhandlungen zu Sputnik V seien auf der Zielgeraden.
Die Verhandlungen zu Sputnik V seien auf der Zielgeraden. ©REUTERS/Shamil Zhumatov/File Photo/File Photo
Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz seien die Verhandlungen zum russischen Impfstoff Sputnik V "de facto fertig". Ähnlich hieß es aber auch bereits vor drei Wochen. Auf jeden Fall wolle man aber auf die Zulassung der EMA warten, bevor er verimpft wird.

Die Gespräche zwischen der österreichischen Regierung und Russland zum Ankauf des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V sind fast abgeschlossen. "Wir sind bei den Verhandlungen auf einem sehr, sehr guten Weg. Wir sind de facto fertig", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitag auf Journalistennachfrage bei einer Arbeitsmarkt-Pressekonferenz in Wien. Ähnlich hatte sich Kurz bereits am 10. April dazu geäußert.

Kurz wollte kritische Berichte zu Sputnik V nicht kommentieren

Angesprochen auf kritische Berichte zu Sputnik, verwies Kurz auf das heimische Gesundheitsministerium. Dort prüfe man die Berichte. Brasiliens nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung (Anvisa) hatte sich vergangenen Montag gegen die Einfuhr des russischen Corona-Impfstoffes Sputnik V ausgesprochen. Es mangle an "konsistenten und zuverlässigen Daten", hieß es damals. Die brasilianische Behörde betonte allerdings, der Beschluss sei nur eine Momentaufnahme.

Die russische Corona-Schutzimpfung soll in Österreich erst zum Einsatz kommen, wenn er von der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen wird. Je später die EMA-Zulassung stattfinde, desto weniger gebe es Notwendigkeit für Sputnik, so der Bundeskanzler.

Kurz verteidigt österreichischen "Grünen Pass"

Auf Nachfrage nahm Kurz auch zum ab 19. Mai geplanten "Grünen Pass" in Österreich Stellung. Der "Grüne Pass" auf EU-Ebene werde erst "im Sommer" kommen und in jedem Land würden voraussichtlich nicht die gleichen Regeln gelten. In Österreich werde man drei Wochen nach der ersten Corona-Schutzimpfung als geimpft gelten, dies sei ein Vorschlag des Gesundheitsministeriums, so Kurz. Corona-Genesene brauchen eine ärztliche Bestätigung als Nachweis und Getestete können das Protokoll des Covid-Tests vorweisen.

(APA/Red)

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