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Kultur und Sport: Events wieder vor Publikum

Abstand gilt auch weiterhin, maximal die Hälfte der Plätze darf besetzt werden.
Abstand gilt auch weiterhin, maximal die Hälfte der Plätze darf besetzt werden. ©APA
Auch die Kultur und der Sport erwachen ab 19. Mai wieder aus ihrem Coronaschlaf. Indoor sind dabei maximal 1.500 Besucher, draußen maximal 3.000 Besucher erlaubt. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.
Die Öffnungsregeln im Detail

Die Bundesregierung hat am Montag die Details der Öffnungsverordnung für die Lockerungen ab 19. Mai präsentiert. Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.

Kultur sperrt wieder auf

"In neun Tagen wird das Leben wieder bunter in Österreich", erklärte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne). Die "sehr guten und günstigen Entwicklungen" der vergangenen Wochen hätten das ermöglicht. Dennoch werde man "bei aller Freude über das Öffnen natürlich genau im Auge haben, wie sich das alles entwickelt", so Kogler. Bei den Kulturverbänden, großen Häusern und auch kleineren Veranstaltern wie Vereinen bedankte sich der Kulturminister ausdrücklich, für deren Durchhalten, aber auch die verschiedenen Konzepte, die im Vorjahr vom späten Frühjahr bis zu Sommer umgesetzt wurden. Zudem hätten sie sich immer wieder konstruktiv eingebracht.

Somit gilt ab 19. Mai: Wer eine Coronaimpfung, eine negative Testung oder eine überstandene Covid-Erkrankung nachweisen kann, erhält Zutritt zu Veranstaltungen. Die im öffentlichen Leben geltende Abstandsregeln von zwei Metern kommt in den Zuschauerreihen nicht zur Anwendung, hier gelten die gleichen Regelungen wie in der Gastronomie, wobei zwischen gemeinsamen Haushalten, zusammengehörigen Vierer-Gruppen und Einzelpersonen ein freier Sitzplatz sein muss. Insgesamt sei man im europäischen Vergleich "eher bei den Großzügigen vorne dabei", betonte Kogler. Bis zum Sommer stellte er weitere Adaptionen in Aussicht, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat hier mehrfach den 1. Juli als nächsten Stichtag genannt. Die Sperrstunde für Kulturveranstaltungen liegt, wie für alle anderen Bereiche, bei 22.00 Uhr.

Chöre und Blasmusikgruppen dürfen proben

Eine weitere Lockerung gibt es für den Bereich der Volkskultur, konkret Chöre und Blasmusikgruppen: Diese werden ab 19. Mai auch wieder in Innenräumen proben können, wobei die 20-Quadratmeter-Regel pro Teilnehmer zur Anwendung kommt. Zusätzlich müssen die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sein, müssen allerdings bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Maske tragen. Werde nicht geprobt, gelten die üblichen Masken- und Abstandspflichten, so Kogler. 20 Quadratmeter pro Besucher müssen auch die Museen weiterhin sicherstellen, ebenfalls bleibt die FFP2-Maskenpflicht, allerdings muss für einen Museumsbesuch kein Nachweis über Impfung, Test oder überstandene Erkrankung erbracht werden.

Erfreut über die Lockerungen zeigten sich Blasmusik- und Chorverband: "Jetzt gilt es in verantwortungsvollem Umgang in den Musikvereinen und Chören mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit die kommenden Prozessionen, Standkonzerte und auch die Jugendarbeit umgesetzt werden können", betont Erich Riegler, Präsident des Österreichischen Blasmusikverbands. Und Karl-Gerhard Straßl, Präsident des Chorverbandes, ergänzte: "Mit der Öffnung der Proben für nicht-berufliche Musikgruppen wird die Kultur in Österreich nun wirklich geöffnet!"

Auch Sportveranstaltungen ab 19. Mai wieder erlaubt

Wie angekündigt sind auch Sportveranstaltungen ab 19. Mai in Österreich wieder erlaubt. Es gilt auch hier die Drei-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Diese sei für die allermeisten Teile die Zutrittsberechtigung für den Zuschauerbereich, sagte Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Montag bei der Pressekonferenz der Regierung in Wien über die bevorstehenden Lockerungen.

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist wie angekündigt aber Abstand einzuhalten. Dieser ist aber nicht auf zwei Meter ausgelegt, sondern es ist ein freier Platz zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten. Dies gilt in- und outdoor. Dazu kommen wie angekündigt die 50-Prozent-Kapazitätsbeschränkung sowie Obergrenzen von 1.500 (indoor) und 3.000 (outdoor) Personen. Damit sei man europaweit "eher bei den Großzügigen vorne dabei", betonte Vizekanzler Kogler. Die Regeln würden in den Sommer hinein adaptiert werden, wenn mehr möglich sein sollte.

Keine FFP2-Maske bei Sportausübung

Bei der Sportausübung selbst müsse keine FFP2-Maske getragen werden, sagte Kogler weiters. Die Anzahl der sportbetreibenden Personen richte sich nach der jeweiligen Sportart, dies sei natürlich vor allem bei Mannschaftssportarten von besonderem Interesse. Außerhalb der sportlichen Tätigkeit - also wenn gerade nicht gesportelt wird - gelten aber die gleichen Masken- und Abstandspflichten wie sonst auch.

(APA/Red)

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