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Kontrollen sollen Missbrauch bei Kurzarbeit aufdecken

Die Arbeiterkammer warnt davor, dass Die Kurzarbeit ausgenützt wird.
Die Arbeiterkammer warnt davor, dass Die Kurzarbeit ausgenützt wird. ©APA
Die Arbeiterkammer warnt davor, dass Unternehmen die Kurzarbeit zu Unrecht ausnützen können. 35 Firmen wären bereits unter Beobachtung. Schärfere Kontrollen sollen einen Missbrauch künftig erschweren.

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit in Österreich, der bei Unternehmen in der Corona-Krise vorkomme. Es gebe rund 35 Fälle, bei denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) stellte das im Ö1-"Morgenjournal" (Freitag) in Abrede. Ihm seien keine Missbrauchsfälle bekannt.

Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter habe die Arbeiterkammer schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen "etwas nicht mit rechten Dinge zugehe". Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung.

35 Firmen unter Beobachtung

"Was wir als ernstzunehmend wirklich notieren sind Hinweise, wo gesagt wird, der Arbeitgeber will, dass wir falsche Arbeitszeitaufzeichnungen führen oder die Arbeitszeitaufzeichnungen fälschen", erläuterte Mitter in der ORF-Radiosendung. Beispielsweise müssten Arbeitnehmer nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten. "Solche Dinge werden von Arbeitnehmerinnen verlangt", so Mitter. Von Mitarbeitern aus rund 35 Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, habe die AK-"Job und Corona-Hotline" bisher solche Meldungen erhalten. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Corona-Kurzarbeit an.

Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. "Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird", sagt Mitter.

Wirtschaftskammer: Keine Fälle bekannt

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Kopf stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede. Ihm seien bis dato keine konkreten Fälle bekannt. "Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist", sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Für Missbrauch habe er "null Verständnis", aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf "Unwissenheit" zurückzuführen.

Es handle sich nur dann um Missbrauch sei, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde, als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei, betonte Kopf. Dies lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege. Nach Ende der Kurzarbeit solle es jedenfalls stichprobenartige Kontrollen geben.

Auch Arbeitnehmer können belangt werden

AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich auch für Kontrollen aus. "Ein Betrieb der sagt, jetzt kann ich doch mehr Arbeiten könnte auch in der Kurzarbeit mehr arbeiten. Er muss es nur dann dem AMS melden." Aber: "Es gibt immer leider auch in einer Krise immer auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit, die tatsächlich das System der Kurzarbeit ausnutzen."

Auch auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwälte haben Hinweise auf Betrügereien bei der Kurzarbeit. Bei systematischem Missbrauch bei großen Unternehmen drohen bis zu zehn Jahren Strafhaft sowie Geldstrafen. Doch nicht nur die Arbeitgeber könnten belangt werden - auch für Arbeitnehmer kann ein Betrug ein juristisches Nachspiel haben, wenn diese Aufzeichnen fälschen würden. Mitter rief Arbeitnehmer daher dazu auf, den Arbeitszeitspeicher der AK zu nutzen.

Schwerpunktmäßige Kontrollen angeordnet

Nachdem die Arbeiterkammer (AK) ersten Verdachtsfällen des Missbrauchs der Corona-Kurzarbeit nach geht, betont Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), dass "Zeiten der Krise kein rechtsfreier Raum sind". Geholfen werde jenen, die Hilfe bräuchten. "Wir zeigen keine Toleranz bei jenen, die sich in der Krise bereichern wollen." Nun wurden schwerpunktmäßige Kontrollen von kurzarbeitenden Firmen angeordnet.

Die Zweckmäßigkeit von Auszahlungen werde grundsätzlich genau überprüft, so Blümel. Bei einem Missbrauch werde gestraft. "Ich habe daher angeordnet, dass die Finanzpolizei ab sofort schwerpunktmäßig Missbrauch bei der Kurzarbeit kontrolliert."

Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigten, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe, teilte der Politiker mit. Gleichzeitig steige die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat. Die Finanzpolizei werde sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen konsequent nachgehen, so Blümel. "Firmen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Steuergeld bereichern wollen, sind nicht die Zielgruppe dieses Instruments. Daher Null Toleranz gegen Kurzarbeitsbetrüger", so Blümel.

350 Finanzpolizisten im Einsatz

350 Finanzpolizisten sind bei den Schwerpunktkontrollen österreichweit nun im Einsatz. Die Kontrollen sind den Angaben zufolge eng mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) abgestimmt und finden nur auf Basis von Verdachtslagen und Risikoanalyse-Auswertungen statt. Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt ans AMS weitergeleitet.

Den Unternehmen drohen saftige Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung.

Die Kontrollen werden aber nicht ohne vorheriger Verdachtslage sowie Risikoanalyse stattfinden. Keinesfalls sollen redliche Unternehmen unnötig belastet werden, hieß es in der Blümel-Mitteilung.

(APA/red)

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