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Kommt Sex-Täter ungeschoren davon?

Ein Pferdebesitzer fiel im Stall über 12-jähriges Mädchen her. Der 62-jährige Lustenauer machte sich vor gut zehn Jahren über das damals 12-jährige Mädchen her. Nun beginnt vor Gericht der Wettlauf mit den Verjährungsfristen.

Das Nachbarmädchen wollte zu den Pferden. Als sie durch die Stallgasse lief, vergriff sich der Lustenauer an ihr. Das Kind versuchte zu entkommen. Doch der Landwirt und Metzger hatte den Stall von innen verriegelt. Das Mädchen rutschte aus, der Mann betastete das Mädchen unsittlich.

Jetzt – gut zehn Jahre später – sitzt der Mann vor Gericht. “Das war alles ein Unfug”, sagt der Angeklagte. Grundsätzlich ist er geständig. Die Ehefrau steht nach wie vor zum Angeklagten. “Gewalt war aber nie im Spiel”, bagatellisiert er die Übergriffe. Das heute 22-jährige Opfer ist sichtlich gezeichnet. Vom Gang aus verfolgt die junge Frau verunsichert den Prozess.

Wann die Vorfälle genau waren, lässt das Gericht nun exakt erheben. Das Opfer führte nämlich Tagebuch. Eigentlich beträgt die Verjährungsfrist in diesem Fall fünf Jahre. Greift keine Sonderregelung, kommt der Landwirt ungeschoren davon. Diese Tatsache lässt das Opfer in Tränen ausbrechen. Für Birgitt Breinbauer und ihre Mandantin beginnt nun ein banges Warten.

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