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KN95-Masken in Gefängnissen werden geprüft

Die Justiz lässt die Schutzmasken für Gefängnisse nachprüfen.
Die Justiz lässt die Schutzmasken für Gefängnisse nachprüfen. ©APA (Sujet)
Da in den Gefängnissen KN95-Masken für Häftlinge und Personal bestellt wurden, müssen diese nun einer Stichprobenkontrolle unterzogen werden. Eine Bestätigung der FFP2-Typisierung soll jedoch vorliegen.
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Das Justizministerium lässt die an Gefängnisse ausgelieferten Corona-Masken neu prüfen. Wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet, haben die Haftanstalten nämlich KN95-Masken erhalten, die in Europa nur nach Überprüfung eingesetzt werden dürfen. Das Justizministerium betonte auf APA-Anfrage zwar, dass die von der Bundesbeschaffung bestellten Masken sehr wohl über eine Bestätigung der europäischen FFP2-Typisierung verfügen. Dennoch soll es nun Stichprobenkontrollen geben.

Justiz lässt Masken für Gefängnisse nachprüfen

In der "Tiroler Tageszeitung" hatte ÖVP-Volksanwalt Werner Amon am Mittwoch von einer Beschwerde einer Justizanstalt berichtet, wonach die für Häftlinge und Personal ausgegebenen Masken nicht über die Schutzwirkung des europäischen FFP2-Standards verfügen würden. Vielmehr handle es sich um KN95-Masken. Diese können laut Gesundheitsministerium in Europa nur nach Überprüfung zum Einsatz kommen. In Summe wurden dem Bericht zufolge 600.000 Stück bestellt.

Das Justizministerium betonte dazu, dass der Bestellung sehr wohl eine Bestätigung der FFP2-Typisierung beiliege. Allerdings seien nach der Lieferung Abweichungen zwischen dem bestellten Produkt und der gelieferten Ware aufgefallen. Mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) sei daher vereinbart worden, die Masken gegebenenfalls auszutauschen. Die Justizanstalten wurden gebeten, die gelieferten Masken stichprobenartig zu untersuchen. Grundsätzlich hätten die Gefängnisse auch selbstständig FFP2-Masken besorgt, hieß es im Ministerium auf APA-Anfrage. Die über die Generaldirektion für den Strafvollzug bestellten Masken seien lediglich eine "strategische Reserve".

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(APA/Red)

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