Die junge Frau hatte die Tageszeitung “Österreich” wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs geklagt. “Die Sexualität gehört jedenfalls in den höchstpersönlichen Lebensbereich”, stellte Richter Stefan Apostol nach einem teilweise bizarren Beweisverfahren fest. Darüber hinaus sei gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen worden, weil “Österreich” mit der 25-Jährigen nicht persönlich gesprochen, aber diese mit vollem Namen genannt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richard Lugner als Zeuge vor Gericht
Die Verhandlung hatte das Interesse mehrerer Medienvertreter geweckt, da Richard Lugner und seine Ex-Frau Christina als Zeugen geladen waren. Der Baumeister erklärte, kaum ein Erinnerung an die 25-Jährige zu haben: “Ich hab’ sie nur zwei Mal gesehen. Seither hab’ ich keinen Kontakt gehabt mit ihr.” Zu ihren sexuellen Neigungen könne er nichts sagen. “Im Auto hat sie mir erzählt, dass sie in letzter Zeit viel mit Freundinnen unterwegs ist, aber sie hat erzählt, sie ist eine Normale”, so der 81-Jährige wörtlich.
Mausi plauderte aus dem Nähkästchen
Dagegen sprudelte es aus Christina Lugner nur so heraus, die neben den zwei Festveranstaltungen, an denen ihr Ex-Mann und die Klägerin teilgenommen hatten, die 25-Jährige auch noch auf einer vorangegangenen Autofahrt nach Carnuntum erlebt hatte. Bereits bei der Anreise zum Römerfest habe diese “keinen Hehl daraus gemacht, dass sie lesbisch ist”, so die Zeugin. Einige Wochen später, in einem Festzelt auf der “Wiener Wies’n“, habe ihr Ex-Mann der jungen Frau “ein Küsschen” geben wollen. Da habe ihm diese deutlich vernehmbar beschieden: “Herr Lugner, ich habe Ihnen schon einmal gesagt, ich bin lesbisch.”
Klage wegen Berichterstattung
“Meiner Meinung nach ist sie überzeugte und praktizierende Lesbierin”, betonte Christina Lugner am Ende ihrer Einvernahme. Wie die weitere Verhandlung zutage brachte, war sie auch die Informantin gewesen, auf deren Angaben “Österreich” die inkriminierte Meldung fabriziert hatte. Der betreffende Journalist nannte im Zeugenstand Christina Lugner als seine Quelle. “Andere” hätten die angebliche Wortmeldung der 25-Jährigen “bestätigt”, meinte der Gesellschafts-Reporter auf Befragen nach seinen Recherchen in dieser Sache.
Auch die Klägerin selbst, die sich nicht in einer Tageszeitung homosexuelle Neigungen zuschreiben lassen wollte, wurde vom Richter kurz befragt. Sie sei primär auf Männer aus, streite aber nicht ab, ab und an etwas mit Frauen gehabt zu haben. “Bisexuell ist noch mal was anderes”, gab die 25-Jährige zu verstehen. (APA)