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Keine coronabedingten Einbußen bei Kindergeld zu befürchten

Die Anspruchsvoraussetzungen für einkommensabhängiges Kindergeld werden geändert, damit Jungeltern keine Verluste dabei haben
Die Anspruchsvoraussetzungen für einkommensabhängiges Kindergeld werden geändert, damit Jungeltern keine Verluste dabei haben ©Pexels/ Kristina Paukshtite (Sujet)
Wichtige Entwarnung für frisch gebackene Eltern, die durch die Coronakrise Einkommenseinbußen hatten: Beim Kindergeld sollen sie diese Verluste nicht spüren.
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Für Geburten im Jahr 2021 ist es möglich, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld anhand des Einkommenssteuerbescheides oder des Einkommensnachweises 2019 zu beantragen, wenn das Einkommen in diesem Jahr höher ausfiel als 2020. Der Ministerrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung behandelt.

Kinderbetreuungsgeld: Prinzipiell zwei Möglichkeiten

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt: Neben einer pauschalen Variante kann man auch eine einkommensabhängige wählen, die vor allem für Besserverdiener interessant ist. Dabei werden 80 Prozent der Letzteinkünfte bzw. maximal rund 2.000 Euro monatlich ausbezahlt, begrenzt auf ein Jahr (oder 14 Monate, wenn beide Elternteile in Karenz gehen).

Ziel dieser Variante ist ein schneller Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Voraussetzung für das einkommensabhängige Kindergeld ist, dass man 182 Tage vor der Geburt durchgehend erwerbstätig war - wer arbeitslos oder in Bildungskarenz ist, kann es nicht beantragen. Daran ändert sich auch jetzt nichts.

Änderungen unter Berücksichtigung der Corona-Krise

Was nun aber geändert wird, ist der Einkommensnachweis, anhand dessen sich die Höhe des einkommensabhängigen Kindergelds de facto berechnet. Wenn man durch die Corona-Krise etwa in Kurzarbeit geschickt wurde, würde sich das ja möglicherweise negativ auf den Kindergeld-Betrag auswirken, weil die Einkünfte aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes herangezogen werden.

Um das zu vermeiden, kann für Geburten im kommenden Jahr auch der Einkommenssteuerbescheid oder der Einkommensnachweis aus dem Jahr 2019 vorgelegt werden, falls das für die Eltern günstiger ist, teilte Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Gesetzesänderung beim Kindergeld im Gange

Eine Regierungsvorlage zur Gesetzesänderung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds wurde am Mittwoch im Ministerrat behandelt und wird am Freitag im Parlament eingebracht. Die Maßnahme dürfte 5,7 Millionen Euro kosten. Das Geld komme "direkt den Jungfamilien zu Gute", betonte Aschbacher.

(APA/Red)

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