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Keine 2-G-Regel: Ausnahme für Zeltfeste landet beim VfGH

Wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" könnten noch weitere Anzeigen folgen.
Wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" könnten noch weitere Anzeigen folgen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Dass bei Zeltfesten die 3G-Regel gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, landet nun vor Gericht.
Party nur mit 2-G-Regel
Zeltfeste von Regelung ausgenommen
Nachtgastronomen wollen klagen

Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband am Samstag getroffen, so Verbandssprecher Stefan Ratzenberger zu den "OÖNachrichten".

Nachtgastronomen klagen gegen Ausnahme für Zeltfeste

Wegen "Gefährdung der Allgemeinheit" durch die lockereren Regeln für Zeltfeste könnten auch noch Klagen bei Oberlandesgerichten in einzelnen Bundesländern folgen, sagte Ratzenberger der Zeitung.

Innerhalb einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern 90 bis 95 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt. Nur in Wien, wo mit den Gurgeltests bereits ein flächendeckendes PCR-Testsystem verfügbar ist, sei die Lage etwas besser, 45 Prozent hätten die Nachtlokale aber auch in der Bundeshauptstadt verloren.

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(APA/Red)

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