AA

Karner gegen Aufnahme von Asylbewerbern

Karner will nach dem EU-Asylkompromiss keine Asylbewerber aufnehmen.
Karner will nach dem EU-Asylkompromiss keine Asylbewerber aufnehmen. ©APA/EVA MANHART
Nach der Einigung auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln will Innenminister Karner keine Asylbewerber aus Auffanglagern an der EU-Außengrenze aufnehmen.
Neue EU-Asylregeln "Aushöhlung des Asylrechts"
Kritik von NGOs an neuen EU-Asylregeln

"Darüber brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht zu diskutieren. Jetzt geht es darum, wie Österreich entlastet wird. Darüber bin ich bereit zu reden, aber nicht in die andere Richtung", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Interview mit der "Presse" vom Samstag laut Vorabmeldung.

Karner weiter für Schengen-Veto gegen Beitritt von Rumänien und Bulgarien

Karner hält weiters das österreichische Veto gegen die Schengen-Beitritte Rumäniens und Bulgariens aufrecht. "Die EU-Kommission muss zuerst den EU-Außengrenzschutz verbessern. Solang das nicht funktioniert, brauchen wir über die Aufhebung von Binnenkontrollen nicht reden", sagte er.

Forderung nach Solidarität mit Österreich nach Verschärfung der EU-Asylregeln

Karner betonte, im Zuge des EU-Asylkompromisses gebe es keinen Verteilungsschlüssel. "Es gibt verpflichtende flexible Solidarität. Wir erwarten, dass nun auch andere Länder mit Österreich solidarisch werden. Österreich hatte im Vorjahr nach Zypern die zweitmeisten Asylanträge pro Kopf in der EU. Österreich hat auch Polizisten an der ungarisch-serbischen Grenze im Einsatz."

Karner will Kompensationszahlungen nicht kommentieren

Auf Fragen nach den vorgesehenen Kompensationszahlungen in Höhe von 20.000 Euro für jeden Migranten für Länder, die sich weigern, Migranten aufzunehmen, ging Karner nicht näher ein. "Österreich leistet bereits seinen Solidarbeitrag. Und diese Beiträge erwarte ich nun von anderen."

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Karner gegen Aufnahme von Asylbewerbern
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen